(ots) - Die Kosten für eine alternative Endlagersuche
pauschal auf die Betreiber der Kernkraftwerke abzuwälzen ist
grundsätzlich verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt Prof. Dr.
Hans-Wolfgang Arndt in seinem Rechtsgutachten vom März 2012.
Bereits im vergangenen Jahr, als es erste Ãœberlegungen der Politik
in Richtung einer neuen Endlagersuche gab, hat Arndt in einem
Rechtsgutachten die verfassungsrechtlichen Grenzen einer solchen
Alternativensuche aufgezeigt. Arndt legt überzeugend dar, dass
Gorleben zunächst zu Ende erkundet werden muss, bevor die
Ablieferungspflichtigen, also im Wesentlichen die
Energieversorgungsunternehmen, zur Übernahme der Kosten für die
Erkundung weiterer Standorte herangezogen werden können. Wenn der
Gesetzgeber eine Alternativensuche beginne, bevor ein Urteil über die
Nichteignung von Gorleben feststehe, sei diese Suche vom Steuerzahler
zu finanzieren.
Laut Arndt tauge das Verursacherprinzip nicht dazu, dem
Gesetzgeber zu erlauben, das Instrumentarium nicht-steuerlicher
Finanzierungsmöglichkeiten beliebig zu erweitern. Daneben stünden das
Kontinuitätsgebot und der Vertrauensschutz einer Erhebung von
zusätzlichen Standortauswahlkosten entgegen.
Insbesondere stehe der Gesetzgeber bei der Suche nach dem
bestmöglichen Endlager stets vor dem Dilemma, dass jede
Alternativensuche "die Tür ins Uferlose" eröffne. Allenfalls für den
Fall, dass der Staat die für Gorleben geleisteten Vorauszahlungen
verzinst zurückerstatte, sei eine Heranziehung der
Ablieferungspflichtigen für Kosten einer neuen Standortauswahl
grundsätzlich denkbar - dies aber auch nicht unbegrenzt, sondern nur
unter sorgfältiger Beachtung des verfassungsrechtlichen
Übermaßverbots.
Hintergrund:
Prof. Dr. Hans-Wolfgang Arndt ist ehemaliger Inhaber des
Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität
Mannheim. Von 2001 bis 2012 war Arndt Rektor der Universität
Mannheim.
Nach dem parteiübergreifenden Willen der Politik soll nun unter
Einbeziehung einer Enquete-Kommission die Suche nach dem
bestmöglichen Standort für ein Endlager von wärmeentwickelnden
Abfällen eröffnet werden. Die Kosten für diesen Suchprozess sollen
von den Ablieferungspflichtigen getragen werden. Bereits die Kosten
für die bisherige Erkundung von Gorleben belaufen sich auf rund 1,6
Milliarden Euro, so dass der Umfang dieser neuen Kosten deutlich
wird.
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