(ots) - Der Bundesverband der deutschen
Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass die Änderungsvorschläge
der Berichterstatterin des Umweltausschusses des Europäischen
Parlaments zu dem Vorschlag der EU-Kommission zu Biokraftstoffen den
Ausstieg aus einer zukunftsfähigen Biokraftstoffpolitik und steigende
Treibhausgasemissionen bedeuten.
In ihrem Berichtsentwurf fordert die Ausschuss-Berichterstatterin
die generelle Einführung von Treibhausgaswerten aus indirekten
Landnutzungsänderungen (iLUC). Treibhausgasemissionen wie aus der
Regenwaldrodung in Südamerika sollen in die Treibhausgasbilanzierung
europäischer Biokraftstoffe einbezogen werden. Die bis zum Jahr 2020
vorgeschriebene Senkung der Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen
um 10 Prozent soll auf das Jahr 2025 verschoben werden. Auch die
Einführung von Nachhaltigkeitsregeln für Biokraftstoffe aus
gewerblichen Abfällen, Reststoffen und Holz soll auf den Zeitraum
nach 2015 verschoben werden.
Demgegenüber werden im Berichtsentwurf des EP-Industrieausschusses
die iLUC-Vorschläge der EU-Kommission abgelehnt. Dieser Ausschuss
schlägt vor, Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen mit einer
Mindestquote von zwei Prozent zu fördern und die
Nachhaltigkeitskriterien ohne Ausnahme auf alle Biokraftstoffe
anzuwenden.
"Mit der Veröffentlichung stellt sich die Berichterstatterin in
deutlichen Gegensatz zum EP-Industrieausschuss und verhindert eine
für die mitberatenden EP-Ausschüsse akzeptable Stellungnahme des
Europäischen Parlaments", kritisiert Dietrich Klein, Geschäftsführer
des BDBe. Er bekräftigt die strikte Ablehnung von "iLUC"-Werten für
europäische Biokraftstoffe und der Verschiebung der
Treibhausgasminderung von Kraftstoffen. Dietrich Klein erläutert:
"Landnutzungsänderungen mit negativen Klimaauswirkungen müssen -
unabhängig ob direkt oder indirekt verursacht - entsprechend der
Entschließung des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2011 durch
unmittelbar wirkende Maßnahmen in den betroffenen Staaten verhindert
werden. Die Treibhausgasminderung von Kraftstoffen bis zum Jahr 2025
aufzuschieben, wäre unverantwortlich. In Deutschland würden dadurch
zusätzliche 99 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen verursacht.
Auch die Verschiebung von Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe
aus gewerblichen Abfällen, Reststoffe und Holz ist nicht zu
rechtfertigen. Es muss verhindert werden, dass Biokraftstoffe aus
nicht nachhaltig erzeugten Rohstoffen besonders gefördert werden. Die
Ausnahmen bei den Nachhaltigkeitsanforderungen für gewerbliche
Abfälle und Reststoffe würden bewirken, dass zum Beispiel Biodiesel
aus Palmölabfällen auch dann gefördert würde, wenn das Palmöl auf
illegal gerodeten Regenwaldflächen erzeugt worden ist. Dasselbe gilt
für gebrauchte Speiseöle aus nicht nachhaltiger Erzeugung. In diesen
Fällen gäbe es keinen Schutz von Flächen mit großer biologischer
Vielfalt, von Regenwäldern, Feuchtgebieten und Torfmooren."
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