(ots) - Am heutigen Donnerstag steht der von der
Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Förderung der
elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz) zur abschließenden
Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Dazu erklärt der
Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU, Wolfgang Steiger:
"Das E-Government-Gesetz stellt die zentralen Weichen für ein
modernes Verwaltungshandeln und ist der wohl wichtigste Schritt auf
dem Weg, die Verwaltung an das digitale Zeitalter anzupassen. Im
Kontakt mit deutschen Behörden gilt im Grunde noch immer: Anträge
sind zu unterschreiben, Bescheide kommen per Post und Urkunden werden
auf Papier erstellt. Das wird für viele Verwaltungsvorgänge mit dem
E-Government-Gesetz anders werden. Herzstück des Gesetzes ist deshalb
neben der Reduzierung der Schriftformerfordernis die Zulassung
entsprechend sicherer und nutzerfreundlicher technischer Verfahren
zur Datenübertragung.
Ein Blick über den Tellerrand zeigt, dass man um uns herum schon
viel weiter ist. In Österreich etwa steht seit Jahren Bürgern und
Unternehmen ein jeweils zentrales Internetportal zur Verfügung, über
das nahezu alle Verwaltungsangelegenheiten - von der Schulanmeldung,
über die Erstellung eines Reisepasses, die Anmeldung eines Fahrzeugs,
die Steuererklärung bis zur Erledigung statistischer Meldungen und
Nachweispflichten - rund um die Uhr online abgewickelt werden können.
Um so mehr gilt es, jetzt auf Tempo zu setzen und das Gesetz, das
bekanntlich nur den rechtlichen Rahmen vorgeben kann, mit Leben zu
füllen und praktische Angebote zu schaffen und in das alltägliche
Verwaltungshandeln zu implementieren.
Für die noch anstehende Verabschiedung des E-Government-Gesetzes
durch den Bundesrat kommt es nun ganz entscheidend auf das Verhalten
der Länder an. Der Wirtschaftsrat appelliert daher an alle
Bundesländer, auf sachorientierte Politik zu setzen und diesem
wegweisenden Gesetz die Zustimmung zu erteilen. Wahlkampfgetöse und
Muskelspiele wären hier völlig fehl am Platze - zumal die Länder zu
jedem Zeitpunkt in die Erarbeitung eingebunden waren und in den
zurückliegenden Monaten zahlreiche Änderungswünsche etwa zur
Technologieoffenheit oder Datensicherheit erfolgreich eingebracht
hatten. Ein Scheitern des E-Government-Gesetzes würde alle
Bestrebungen, die digitale Spaltung zwischen Verwaltung und
Gesellschaft zu beenden, um Jahre zurückwerfen. Wer dies riskiert,
versündigt sich am Standort Deutschland, denn eine moderne
öffentliche Verwaltung zählt zu den wichtigen Standortfaktoren."
Kontakt:
Dr. Thomas Raabe
Pressesprecher
Wirtschaftsrat der CDU e.V.
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