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DGAP-News: Erklärung des Vorstands der HAMBORNER REIT AG zu den Tagesordnungspunkten 6.3 und 7 der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2013

ID: 856229

(ots) - DGAP-News: HAMBORNER REIT AG / Schlagwort(e):
Hauptversammlung/Sonstiges
Erklärung des Vorstands der HAMBORNER REIT AG zu den
Tagesordnungspunkten 6.3 und 7 der ordentlichen Hauptversammlung am 7.
Mai 2013

18.04.2013 / 18:13

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H A M B O R N E R R E I T AG
Duisburg
- ISIN: DE0006013006 // WKN: 601 300 -

Mitteilung für unsere Aktionäre

Erklärung des Vorstands der HAMBORNER REIT AG zu den Tagesordnungspunkten
6.3 und 7 der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2013

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft ist für Dienstag, den
7. Mai 2013 einberufen worden. Zur Vorbereitung Ihrer Teilnahme und
Stimmabgabe bzw. zur Berücksichtigung bei der Erteilung von Weisungen an
Ihre Stimmrechtsvertreter teilen wir Ihnen mit:

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.3. wird der ordentlichen Hauptversammlung
die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital II) mit
einer Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss vorgeschlagen. Unter dem
Tagesordnungspunkt 7 werden die Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe
von Options- und Wandelschuldverschreibungen mit einer Ermächtigung zum
Bezugsrechtsausschluss sowie die Schaffung eines entsprechenden bedingten
Kapitals (Bedingtes Kapital) vorgeschlagen.

Der Vorstand der HAMBORNER REIT AG hat hierzu folgenden Beschluss gefasst:

'Für den Fall, dass die Ermächtigungen in den Tagesordnungspunkten 6.3 und
7 erteilt und das Genehmigte Kapital II und das Bedingte Kapital geschaffen
werden, wird der Vorstand der HAMBORNER REIT AG von den in diesen
Ermächtigungen enthaltenen Ausschlüssen der Bezugsrechte der Aktionäre nur
soweit Gebrauch machen, dass die Ausgabe von Aktien der HAMBORNER REIT AG




und die Gewährung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit
Options- bzw. Wandlungsrechten oder Options- bzw. Wandlungspflichten auf
Aktien der HAMBORNER REIT AG insgesamt einen anteiligen Betrag des
Grundkapitals von 20 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der
Hauptversammlung oder, wenn dieser Betrag niedriger ist, zum Zeitpunkt der
Ausnutzung der jeweiligen Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht
übersteigt.

Diese Selbstverpflichtung wird während der gesamten Laufzeit der
vorgennannten Ermächtigungen für unsere Aktionäre auf der Internetseite der
HAMBORNER REIT AG zugänglich sein.'

Diese Erklärung wird der Vorstand auch auf der ordentlichen
Hauptversammlung am 7. Mai 2013 abgeben.

Duisburg, im April 2013
H A M B O R N E R R E I T AG
Dr. Mrotzek Schmitz


Ende der Corporate News

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18.04.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HAMBORNER REIT AG
Goethestraße 45
47166 Duisburg
Deutschland
Telefon: 0203/54405-0
Fax: 0203/54405-49
E-Mail: info(at)hamborner.de
Internet: www.hamborner.de
ISIN: DE0006013006
WKN: 601300
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt
(Prime Standard), Hamburg, München, Stuttgart


Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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207689 18.04.2013


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