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(firmenpresse) - Eine Unfallversicherung wird abgeschlossen, um die finanziellen Folgen nach einem Unfall auszugleichen. Wer bei einem Unfall schwer verletzt wird, muss oft nämlich nicht nur mit erhöhten Krankheitskosten, Arztbehandlungen und Reha-Maßnahmen rechnen, sondern meist auch einen Verdienstausfall kompensieren. Hinzu können notwendige Umbaumaßnahmen kommen, wenn Betroffene nach dem Unfall im Rollstuhl sitzen müssen oder keine Treppen mehr steigen können. In diesen Fällen ist es meist nötig, Haus und Wohnung umzubauen und sogar über die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs nachzudenken.
Für all diese Maßnahmen würde jedoch das Geld fehlen, wenn dieses nicht von der Unfallversicherung übernommen würde. Die Unfallversicherung garantiert nämlich je nach Invaliditätsgrad eine feststehende Zahlung, die Betroffene nach dem Unfall in Anspruch nehmen können. Diese Zahlung wird von der individuellen Gliedertaxe bestimmt, die den Grad der Verletzung und damit die Auszahlsumme festlegt. In aller Regel ist hier die allgemeine Gliedertaxe hinterlegt, die im Vertrag entsprechend eingesehen werden kann. Beim Verlust oder der vollständigen Bewegungsunfähigkeit von Armen oder Beinen ist hier von einem Invaliditätsgrad in Höhe von 70 Prozent auszugehen. Die vereinbarte Versicherungssumme wird dann zu 70 Prozent ausgezahlt. Beim Verlust des Zeigefingers hingegen beträgt der Invaliditätsgrad zehn Prozent, wodurch die Invaliditätszahlung entsprechend geringer ausfällt.
Da die Höhe der Zahlung sowohl von der Gliedertaxe wie auch von der Versicherungssumme abhängig ist, ist deren Summe enorm wichtig. Wer lediglich eine Versicherungssumme von 50.000 Euro vereinbart, würde im oben genannten Fall bei 70%iger Invalidität nur 30.000 Euro erhalten. Diese Summe würde kaum ausreichen, um die nach dem Unfall entstandenen Kosten zu decken. Auch ein Verdienstausfall könnte hiermit nicht behoben werden.
Es ist daher wichtig, eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu vereinbaren, die mindestens 100.000 Euro beträgt. Sinnvoll ist auch die zusätzliche Vereinbarung einer Progression. Die Auszahlsummen der Invaliditätsleistung steigen dann im Falle einer schweren Verletzung. Bereits ab einer Invalidität von 25 Prozent können Versicherungsnehmer so höhere Leistungen erhalten und damit ihre Kosten decken.
Zu den weiteren wichtigen Leistungen der Unfallversicherung gehört die Übernahme der Bergungskosten. Da viele Unfälle im Straßenverkehr, beim Wandern oder auf der Skipiste entstehen, sind die Bergungskosten oft ein wichtiger Faktor. Sie werden von den meisten Versicherungen bis zu einer Höhe von 10.000 - 30.000 Euro übernommen. Ebenfalls übernommen werden kosmetische Operationen, wenn diese in Folge des Unfalls notwendig werden. Auch hier gilt oft eine Kostenbegrenzung, die im Versicherungsvertrag nachgelesen werden kann. Auf Wunsch ist es weiterhin möglich, die Versicherung mit einer Krankentagegeldversicherung, einer Krankenhaustagegeldversicherung oder einer Kurtagegeldversicherung zu kombinieren. Diese Kombinationsmodelle sind vor allem für Selbstständige und Freiberufler interessant, die nach einem Unfall fast vollständig auf ihr Einkommen verzichten müssen.
Mit den genannten Tagegeldversicherungen kann das Einkommen zumindest zum Teil kompensiert werden.
Welche Leistungen bei einer Unfallversicherung im Detail wichtig sind, ist vor allem abhängig vom Alter des Versicherungsnehmers sowie dessen beruflichen Aktivitäten. Ein Arbeitnehmer benötigt hierbei einen oft geringeren Versicherungsschutz als Selbstständige. Senioren wiederum legen auf bestimmte Leistungen wie etwa die Hilfe beim Einkaufen wert, auch eine Pflegerente kann hier sinnvoll sein. Für Kinder hingegen ist eine monatliche Rentenzahlung nach einem Unfall wichtig, um die möglichen Spätfolgen kompensieren zu können.
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