PresseKat - Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Tätowiermittelverordnung

Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Tätowiermittelverordnung

ID: 85824

Gesundheitsschädliche Farben ab 1. Mai verboten

(firmenpresse) - Ab 1. Mai 2009 gilt die neue Tätowiermittel-Verordnung. Mit dieser Regelung beabsichtigt der Gesetzgeber, die Verwendung von gesundheitsschädlichen Farben bei Tätowierungen zu unterbinden. Die Verordnung verbietet laut D.A.S. verschiedene Inhaltsstoffe, so zum Beispiel krebserregende Azofarbstoffe, und führt Pflichten zur Produktkennzeichnung ein.
Tätowiermittel-Verordnung, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil 1, 27. Nov.

Hintergrundinformation:
Beim Tätowieren wird Farbe mit Nadeln in die Haut gestochen. Früher wurde dazu herkömmliche Tinte verwendet - oft mit nachteiligen Folgen für die Gesundheit. Heute gibt es unterschiedliche hautfreundliche Farbstoffe. Leider sind immer noch gesundheitsschädliche Farben für Tätowierungen und Permanent Make-ups im Handel. Einige Farben, beispielsweise bestimmte Azofarbstoffe, sind inzwischen als krebserregend erkannt worden, andere, zum Beispiel metallhaltige Farben, lösen verstärkt allergische Reaktionen aus. Der Gesetzgeber hat nun reagiert. Das neue Gesetz: Die im November 2008 verabschiedete Tätowiermittelverordnung gilt ab 1. Mai 2009. Sie schreibt vor, dass künftig alle Farben mit ihren Inhaltsstoffen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit registriert sein müssen, bevor sie verwendet werden dürfen. Bestimmte Inhaltsstoffe werden generell verboten, darunter Azofarbstoffe und Para-Phenylendiamin. Die Verordnung enthält nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung darüber hinaus Pflichten über die Kennzeichnung der Produkte. Diese müssen als Mittel zum Tätowieren gekennzeichnet und u.a. mit Herstellernamen, Mindesthaltbarkeitsdatum, Verwendbarkeitsdauer nach Öffnung und einer Liste der Inhaltsstoffe versehen werden.
Tätowiermittel-Verordnung, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil 1, 27. Nov.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR.

Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de






Leseranfragen:




PresseKontakt / Agentur:

HartzCommunication GmbH
Sybille von Hartz
Farchanterstr. 62
81377
München
info(at)hartzcommunication.de
0899984610
http://www.hartzcommunication.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Diamantregen: FING’RS sucht die Girlfriends 2009 – Traumwochenende mit Shopping-Tour und Modelshooting zu gewinnen!
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 27.04.2009 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 85824
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1613

Kategorie:

Mode & Lifestyle


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 141 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Tätowiermittelverordnung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...

Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsg ...

Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung