(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Rosenbauer International AG
Leonding, FN 78543 f
ISIN AT0000922554
Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
21. ordentlichen Hauptversammlung der Rosenbauer International AG
am Freitag, dem 24. Mai 2013, um 10.00 Uhr,
in den Börsesälen Wien, Wipplingerstraße 34, 1010 Wien.
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
das Geschäftsjahr 2012
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
6. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats
8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 4
,,Grundkapital", 5 ,,Aktienurkunden", 17 ,,Teilnahme an der
Hauptversammlung" und 19 ,,Vorsitz", insbesondere zur Anpassung an
die Bestimmungen des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 sowie
zur Umstellung eines Teils der Inhaberaktien auf Namensaktien
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 3. Mai 2013 im
Internet unter www.rosenbauer.com zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen: - Jahresabschluss mit Lagebericht, -
Corporate-Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht
des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012; -
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8, - Satzung
unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen, - Erklärung
des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87
Abs. 2 AktG, - Formular für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular
für den Widerruf einer Vollmacht - vollständiger Text dieser
Einberufung.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119
AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 3.
Mai 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4060
Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag.
Gerda Königstorfer, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien
sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 14. Mai 2013 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)732 6794 - 89 oder an 4060 Leonding, Paschinger
Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer,
oder per E-Mail ir(at)rosenbauer.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung wie nachstehend ausgeführt.
Ausdrücklich wird auf folgendes hingewiesen: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären,
die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen
werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 14. Mai 2013 in
der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der
vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände,
die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen. Zu jedem anderen Tagesordnungspunkt kann jeder
Aktionär auch noch in der Hauptversammlung Anträge stellen, die
keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG, insbesondere wie der Nachweis des
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort auf
der Internetseite der Gesellschaft www.rosenbauer.com zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der HauptÂverÂsammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 14. Mai 2013 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
21. Mai 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu
gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder Rosenbauer International AG
Boten Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Paschinger Straße 90
4060 Leonding
Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Per E-Mail: ir(at)rosenbauer.com; wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist.
Rosenbauer International AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen
gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische
Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb
da Rosenbauer International AG bei den vorangegangenen beiden
Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg
angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch hievon
keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes, - Angaben über den Aktionär: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über
die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000922554, -
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich
die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 14. Mai 2013 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.
Kraftloserklärung effektiver Aktienurkunden
Die Rosenbauer International AG ist verpflichtet, alle im Umlauf
befindlichen Inhaber-Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden) durch
eine Sammelurkunde zu ersetzen und diese bei der OeKB zu hinterlegen.
In der 20. ordentlichen Hauptversammlung wurde darüber berichtet.
Aufgrund einer entsprechenden Genehmigung des Landesgerichts Linz vom
20. November 2012 wurden durch dreimalige Bekanntmachung im Amtsblatt
zur Wiener Zeitung alle Aktionäre der Gesellschaft, welche auf
Inhaber lautende Stammaktien in effektiven Aktienurkunden halten,
aufgefordert die Aktienurkunden bis spätestens zum 22. März 2013
einzureichen. Der Vorstand hat mit Beschluss vom 2. April 2013 die
nicht eingereichten effektiven auf Inhaber lautenden Aktienurkunden
nach § 67 AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt. Die
entsprechende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung
vom 6./7. April 2013.
Mit der Kraftloserklärung haben diese effektiven Aktienurkunden ihre
Wertpapiereigenschaft verloren und vermitteln kein Recht zur
Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der
Rosenbauer International AG. Betroffene Aktionäre, die noch über
effektive Aktienurkunden verfügen, können bei Raiffeisen Centrobank
AG, 1010 Wien, Tegetthoffstraße 1, als Einreichstelle oder im Wege
der depotführenden Kreditinstitute während der üblichen
Geschäftsstunden die kraftlos erklärten Aktienurkunden einreichen.
Aufgrund dessen kann eine Gutschrift auf einem vom Aktionär
bekanntzugebendes Wertpapierdepot gebucht werden, die der Anzahl der
jeweils eingereichten Stammaktien entspricht. Dies ist vom Aktionär -
zur Wahrung seines Teilnahmerechts an der kommenden Hauptversammlung
- so rechtzeitig zu veranlassen, dass die Depotgutschrift spätestens
am Nachweisstichtag, 14. Mai 2013 durchgeführt ist.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht bzw. der Widerruf der Vollmacht muss der Gesellschaft
bis spätestens 23. Mai 2013, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Rosenbauer International AG
Boten Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Paschinger Straße 90
4060 Leonding
Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89
Per E-Mail: ir(at)rosenbauer.com, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 6.800.000 Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 6.800.000 Stückaktien.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9.30 Uhr.
Wien, im April 2013
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Rosenbauer International AG
Mag. Gerda Königstorfer
Tel.: 0732/6794-568
gerda.koenigstorfer(at)rosenbauer.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Rosenbauer International AG
Paschingerstrasse 90
A-4060 Leonding
Telefon: +43(0)732 6794 568
FAX: +43(0)732 6794 89
Email: ir(at)rosenbauer.com
WWW: www.rosenbauer.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000922554
Indizes: WBI, ATX Prime
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch