(ots) - Die Geschäftsführung der TSV München von 1860 GmbH
& Co. KGaA und der Gesellschafter TSV München von 1860 e.V. bedauern
die jüngsten Entwicklungen im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit
Gesellschafter Hasan Ismaik. Wir haben uns stets gesprächs- und
kompromissbereit gegenüber unserem Partner gezeigt. Zu der
Kommunikation, die zuletzt lediglich über einen Anwalt in den Medien
erfolgte, stellt die Geschäftsführung folgendes klar:
-Die Darlehensverträge von Hasan Ismaik sind und bleiben gültig.
Das Fälligstellen der Darlehen im Rahmen einer ordentlichen Kündigung
ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Gründe für eine
außerordentliche Kündigung liegen nicht ansatzweise vor.
-Alle Darlehen von Hasan Ismaik sowie Zinszahlungen stehen unter
Rangrücktritt. Selbst im Fall einer Kündigung müssen Zinszahlung und
Rückzahlung nur erfolgen, wenn die Gesellschaft Bilanzgewinne
ausweist, also operativ Gewinne erwirtschaftet und gleichzeitig kein
negatives Eigenkapital hat.
-Hasan Ismaik wurde und wird weiterhin regelmäßig und
ordnungsgemäß im Rahmen der ihm zustehenden Rechte über den
Geschäftsverlauf und die Finanzsituation informiert.
-Die KGaA hat die Vorgaben für die wirtschaftliche Konsolidierung
erreicht. Ein Anlass zu der Befürchtung, dass sich die
Vermögensverhältnisse bei der KGaA wesentlich verschlechtern, besteht
nicht. Vielmehr sind die Vermögensverhältnisse stabil, liegen im Plan
und haben sich gegenüber dem Zustand vor Einstieg des Investors
wesentlich verbessert, was Herrn Ismaik auch bekannt ist.
-Dem mehrheitsstimmberechtigten Gesellschafter der KGaA, dem TSV
München von 1860 e.V., obliegt nach dem Kooperationsvertrag und im
Rahmen der 50+1-Regel der Deutschen Fußball-Liga die Hoheit bei
Personalentscheidungen. Diese sind sowohl entsprechend dieser
Vorgaben als auch nach den Bestimmungen des Kooperationsvertrages
ordnungsgemäß getroffen worden.
TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaATSV München von 1860 e.V.
GeschäftsführungGesellschafter der KGaA
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