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Aktienbewegung/Pflichtangebot
Wien (euro adhoc) - Die Nachfrist, binnen der Aktionäre der AMAG
Austria Metall AG ("AMAG") das Pflichtangebot gemäß §§ 22 ff ÜbG der
B&C Alpha Holding GmbH annehmen können, läuft noch bis zum 10. Juli.
Spätestens zehn Börsetage nach Ablauf - also bis 24. Juli - wird der
Kaufpreis ausbezahlt. Wer sich rascher zur Annahme entscheidet, soll
nun eher zu seinem Geld kommen. B&C hat heute weitere Annahmetermine
bekanntgegeben, wonach Aktionäre bis zu zwei Monate früher den
Kaufpreis erhalten können.
Annahme von |bis |Auszahlung bis spätestens
10.04.2013 |10.05.2013, 18.00 Uhr|24.05.2013
10.05.2013, 18.00 Uhr|11.06.2013, 18.00 Uhr|25.06.2013
11.06.2013, 18.00 Uhr|Ende der Nachfrist |24.07.2013
"Dieses Angebot ist eine attraktive Gelegenheit, die Kursgewinne der
AMAG Aktie im vergangenen Jahr zu realisieren", so Michael Junghans,
CEO der B&C Industrieholding. Junghans erwartet eine weitere
Reduzierung der Liquidität im Streubesitz sowie mögliche
Kapitalmaßnahmen zur Finanzierung eines laufenden Expansionsprogramms
der AMAG. Einmal mehr bekräftigt Junghans in diesem Zusammenhang,
dass keine Erhöhung des Angebotspreises beabsichtigt sei.
Die B&C Industrieholding hat durch die Vereinbarungen mit der
Oberbank und der AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung die
Kontrollverhältnisse mit einem gemeinsamen Anteil von mittlerweile
bereits rund 49.33% bei der AMAG abgesichert. Diese Kontrolle
ermöglicht der B&C Industrieholding die AMAG als österreichisches
Unternehmen mit Sitz und Konzernzentrale in Österreich sowie den
Standort Ranshofen abzusichern.
Die Veröffentlichung der diesbezüglichen Änderung des Angebots
erfolgte am 24.04.2013 durch Hinweisbekanntmachung im Amtsblatt der
Wiener Zeitung sowie im Volltext auf den Websites der AMAG
(www.amag.at), der B&C Industrieholding (www.bcholding.at) und der
österreichischen Übernahmekommission (www.takeover.at).
Rückfragehinweis:
The Skills Group GmbH
Jörg Wollmann
Tel: + 43 1 505 26 25
Email: wollmann(at)skills.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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