* In der derzeitigen wirtschaftlichen Lage werden Bauprojekte häufig vom Auftraggeber verschoben.
* Bei richtigem Umgang mit derartigen Verzögerungen können Bauunternehmen finanzielle Folgen ausgleichen.
(firmenpresse) - München, 27.04.2009 – Hill International, weltweit führend im Claim- und Contractmanagement, mit Sitz in München und Düsseldorf, informiert zum Thema Verschiebung von Bauvorhaben:
Die derzeitige wirtschaftliche Situation macht auch vor der Baubranche nicht Halt – geplante und sogar bereits vertraglich vereinbarte Bauvorhaben werden verschoben. Es fällt auf, dass Investoren Projekte verschieben, auch wenn bereits Unternehmen beauftragt wurden die Bautätigkeiten auszuführen. Dies ist für die ausführenden Bauunternehmen besonders ärgerlich, schließlich können Ressourcen nicht sinnvoll eingesetzt werden und der finanzielle Ausgleich der bereits getätigten Vorleistungen ist mit viel Aufwand verbunden.
Noch problematischer verhält sich die Situation für den Investor, dem gegebenenfalls Kosten in erheblichem Umfang entstehen:
Sofern der Vertrag keine Sonderregelungen vorsieht, entsteht durch die auftraggeberseitige Verschiebung eines Bauprojektes dem Auftragnehmer ein finanzieller Anspruch, die von der konkreten Situation, dem entstanden Schaden, der Vergütung oder der zu zahlenden Entschädigung abhängt. Der zu zahlende Ausgleich für finanzielle Belastungen des Auftragnehmers, lässt sich kurz zusammengefasst folgendermaßen berechnen: Vertragliche Vergütung für den Zeitpunkt der Verschiebung abzüglich der nicht entstandenen oder sinnvoll abbaubaren Kosten.
Wenn ein Projekt sehr kurzfristig verschoben wird, kann dieses dazu führen, dass nahezu 50 Prozent der Auftragssumme des für den Verschiebungszeitraum geplanten Umsatzes zusätzlich investiert werden müssen.
Was kann der Auftragnehmer tun um seine Ansprüche zu sichern?
Wenn ein Auftraggeber ein Projekt verschiebt, bedeutet das Ärger für das ausführende Unternehmen. Allerdings lassen sich durch das richtige Vorgehen die finanziellen Folgen ausgleichen.
Thomas Hofbauer, Managing Director und Vice President bei Hill International in Deutschland sagt dazu: „Um eine Verlängerung der Ausführungsfristen, einen Anspruch auf finanzielle Kompensation oder einen Wegfall der Vertragsstrafe zu erreichen, muss der Auftragnehmer unverzüglich Behinderungen anzeigen, seine Leistungsbereitschaft erklären und formell abfragen, wie lange die Unterbrechung andauern wird.“
„Für den Auftraggeber allerdings, sollte er keine entsprechenden Klauseln in den Vertrag aufgenommen haben, bedeuten Projektverschiebungen hohe Mehrkosten“, ergänzt Thomas Hofbauer.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.hbi.de/clients/Hill/Hill.php
Ãœber Hill International:
Hill International ist mit derzeit rund 2400 Mitarbeitern und 80 Büros in Nord Amerika, England, Europa, Mittlerer Osten, Asien und Australien weltweit führend im Management von Construction Risks im Bau- und Anlagenbau.
Hill International in Deutschland mit Sitz in München unterstützt Kunden aus dem deutschsprachigen Raum bei Ihren Projekten im In- und Ausland. Ebenso profitieren internationale Kunden bei Ihren Projekten in der DACH-Region von Hill Internationals Projekt Management- und Construction Claim Services.
Kunden von Hill International sind Unternehmen aus der Bauwirtschaft, dem Anlagenbau und Werften sowie Versicherungen, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter. Sowohl familiengeführte und mittelständische Unternehmen als auch nationale und internationale Großkonzerne vertrauen auf Hill International.
Hill International
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