(ots) - Mit der staatlichen Zulage hat die Bundesregierung
viele Deutsche wachgerüttelt: Pflegevorsorge ist ein Muss! Doch
reichen die geförderten und gesetzlichen Leistungen allein nicht aus,
um die hohen Kosten einer intensiven Pflege zu decken. Eine sinnvolle
Ergänzung ist die private Pflegetagegeldversicherung. Die DEVK bietet
ihren Versicherten neben finanzieller Sicherheit jede Menge
Serviceleistungen im Pflegealltag.
Pflege hat ihren Preis. Benötigt der Pflegebedürftige etwa einen
professionellen Pflegedienst oder muss er im Heim untergebracht
werden, reicht die gesetzliche Leistung bei Weitem nicht aus. Ein
Eigenanteil von 1.600 Euro und mehr ist schnell erreicht - Monat für
Monat. Der Staat versucht deshalb seit Anfang 2013, die Bundesbürger
für das wichtige Thema Pflege zu sensibilisieren: Die sogenannten
Pflege-Bahr-Tarife werden mit 60 Euro pro Jahr bezuschusst, wenn der
Versicherte mit einem Eigenanteil von mindestens 10 Euro monatlich
für den Pflegefall vorsorgt - ein Einstieg in die finanzielle
Absicherung, die Versicherte bedarfsgerecht aufstocken sollten. Denn
vor allem bei hoher Pflegebedürftigkeit kann nach wie vor eine
Versorgungslücke von mehreren Hundert Euro im Monat entstehen, die
der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen aus eigener Tasche füllen
müssen. Die private Pflegetagegeldversicherung ist deshalb als dritte
Säule der Vorsorge unverzichtbar.
Finanzielle Unabhängigkeit im Pflegefall
Die Pflegetagegeldversicherung der DEVK garantiert im Pflegefall
regelmäßige Zahlungen in zuvor vereinbarter Höhe, die der Versicherte
völlig flexibel einsetzen kann. Bei häuslicher Pflege erhält er 25
Prozent des vereinbarten Tagessatzes bei Pflegestufe I, bei Stufe II
dann 65 Prozent und 100 Prozent in der höchsten Pflegestufe III. Bei
notwendiger stationärer Pflege werden unabhängig von der Einstufung
100 Prozent des Tagessatzes gezahlt. Auch ohne Pflegestufe zahlt die
DEVK bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, zum Beispiel bei
Demenz. Die Auszahlung erfolgt steuerfrei und zeitlich unbegrenzt.
Bei der Pflegetagegeldversicherung verzichtet die DEVK auf die
Wartezeit und leistet, solange Pflegebedürftigkeit besteht - in der
Regel bis zum Lebensende. Zusätzlich bietet sie eine
Beitragsbefreiung im Leistungsfall sowie eine Einmalzahlung in Höhe
des hundertfachen vereinbarten Tagessatzes bei Eintritt in die
Pflegebedürftigkeit.
Assistance-Leistungen und Online-Pflegeportal erleichtern
Pflegealltag
Mit der Pflege eines hilfebedürftigen Menschen ändert sich häufig
auch das Leben der Angehörigen. In Zusammenarbeit mit dem Malteser
Hilfsdienst bietet die DEVK ihren Versicherten viele Beratungs- und
Vermittlungsleistungen an: Ein Anruf genügt, und die DEVK organisiert
zum Beispiel einen Pflegeplatz - garantiert innerhalb von 24 Stunden.
Die Vermittlung der vielfältigen pflegenahen Assistance-Leistungen,
wie einer ambulanten Pflegekraft, Haushaltshilfe, Kinderbetreuung,
dem Menüservice oder Fahrdienst, ist im Notfall eine wertvolle
Unterstützung. Diese bietet auch das neue Online-Pflegeportal
www.devk-pflegeportal.de: Von der richtigen Vorsorge über
Gesundheitsthemen klärt es bis zu rechtlichen Fragen auf. Wer bei der
DEVK eine Pflegetagegeldversicherung mit Pflegeassistance
abgeschlossen hat, erhält Zugang zu einem geschützten Bereich. Dort
lassen sich persönliche Pflegethemen, -termine und Ansprechpartner
übersichtlich organisieren. Checklisten und Formulare erleichtern den
notwendigen bürokratischen Aufwand. Im "Wegweiser Pflege" steht eine
Video-Assistentin für Fragen zur Verfügung. Einen Überblick über alle
Serviceleistungen des DEVK-Pflegeportals bietet dieser Film:
www.devk.de/kundenservice/pflegeportal/video.jsp
Grafik und Pressemitteilung können Sie hier als PDF herunterladen:
http://ots.de/FBXGm
Pressekontakt:
DEVK Versicherungen
Eva Thommes
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