(ots) - Erfolg des freien Bürgers
Wenn nach einem Urteil des Verfassungsgerichts der konservative
Innenminister und die liberale Justizministerin zufrieden sind, muss
es sich um einen bemerkenswerten höchstrichterlichen Spruch handeln.
In der Tat: Vom verfassungsrechtlichen Grundsatz stimmt der Erste
Senat der Antiterrordatei zu - fordert aber weitreichende
Nachbesserungen. Das heißt, das Gericht tariert das sensible
Verhältnis von Sicherheit und Freiheit klug aus.
Die Datensammlung, auf die Polizei und Geheimdienste zugreifen,
ist ein Instrument zur Gefahrenabwehr nach dem 11. September 2001.
Seit dem Anschlag von Boston steht sie wieder hell erleuchtet im
Rampenlicht des öffentlichen Interesses. Die prall gefüllte Datei
scheint sich bewährt zu haben: Nicht immer war das Land auf den
glücklichen Umstand angewiesen, dass Fanatiker ihre Sprengsätze
falsch konstruierten. Doch für die Maßstäbe eines Rechtsstaates
eröffnet die Datei den Sicherheitsorganen zu große Befugnisse.
Ab 2015 gilt es, das Trennungsgebot stärker zu befolgen. 38
Behörden, die sich entgegen dem Auftrag austauschen, sind überzogen.
Greifbar wird der Erfolg des freien Bürgers mit der Definition der
Kontaktperson - nur wer bewusst Terroristen hilft, wird erfasst. Der
Generalverdacht schwächt Demokratien. Das wissen auch EU-Abgeordnete:
Der Innenausschuss lehnt das vollumfängliche Speichern von
Fluggastdaten ab. Bravo!
Robin Fehrenbach
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