(ots) - Anlässlich der heutigen Entscheidung des deutschen
Bundestags über das so genannte Bundesbedarfsplan-Gesetz für den
künftigen Ausbau von Höchstspannungs-Stromleitungen in Deutschland
hat der NABU seine Kritik erneuert. Bei der vorausgegangen Planung
seien Alternativen zu den Vorschlägen der Übertragungsnetzbetreiber
bislang nur unzureichend geprüft worden. "Der Gesetzgeber darf
zunächst nur für diejenigen Vorhaben den energiewirtschaftlichen
Bedarf feststellen, die ohnehin für die Modernisierung der Stromnetze
und zur Integration der erneuerbaren Energien in den kommenden zehn
Jahren benötigt werden", forderte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif
Miller. Mit Blick auf die jährliche Überarbeitung des
Netzentwicklungsplans müsse der Bundestag verbindlich einfordern,
dass dabei künftig auch die Auswirkungen eines deutlich langsameren
Ausbaus der Offshore-Windenergie auf die Stromnetze berücksichtigt
werden.
"Die Planungsgrundlagen für den Netzausbau sind nach wie vor
sowohl auf eine maximale Auslastung von klimaschädlichen
Kohlekraftwerken als auch auf die Abnahme von Einspeisespitzen aus
Windenergie ausgelegt. Deshalb ist es kein Wunder, wenn der daraus
resultierende hohe Ausbaubedarf für neue Stromleitungen weiterhin
nicht nur von den Umweltverbänden kritisch hinterfragt wird", so
Miller. Die nächste Bundesregierung müsse hier klare Prioritäten
setzen, damit Stellschrauben für eine ökonomisch wie ökologisch
sinnvolle Optimierung und Begrenzung des Netzausbaus greifen. Dennoch
sei es wichtig, dass jetzt mit der Verabschiedung des ersten
Bundesbedarfsplan-Gesetzes die für Atomausstieg und Energiewende
unverzichtbaren Leitungsprojekte festgelegt und im Anschluss die
Fachplanungen für die möglichen Trassenkorridore vorangetrieben
werden.
"Bei der weiteren Planung gilt es, öffentlich akzeptierte und
möglichst naturverträgliche Alternativen für die Trassenführung und
Standorte technischer Anlagen zu identifizieren. Dass gleichzeitig
aber der Rechtsschutz bei Planungsfehlern und Streitfällen auf eine
Instanz beim Bundesverwaltungsgericht beschränkt werden soll, halten
wir für einen Fehler, der auch bei den Bürgern auf Unverständnis
stoßen wird", so Miller. Zudem dürfe der Einsatz innovativer
Techniken nicht länger durch einseitige Festlegungen des Gesetzgebers
ausgebremst werden. Insbesondere dort, wo die zusätzlichen
Belastungen durch neue Freileitungen für Mensch und Natur besonders
hoch seien, sollte die Möglichkeit einer Erdverkabelung
gleichberechtigt geprüft werden.
Originaltext vom NABU
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