(ots) - Kann eine Methode, die auf einer nicht
überprüfbaren und somit fragwürdigen Grundlage basiert, rechtssichere
und verlässliche Ergebnisse liefern? Dieser Frage muss sich nach
Ansicht des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie der
Gemeinsame Bundesausschuss stellen. Denn die am Donnerstag der
vergangenen Woche vorgestellte Methodik des Aufrufs der Arzneimittel
des Bestandsmarktes für die frühe Nutzenbewertung fußt auf den
Berechnungen des Arzneiverordnungsreports (AVR). Künftig wird sich
die Reihenfolge der Nutzenbewertung von Arzneimitteln im
Bestandsmarkt zu 80 Prozent am zu erwartenden Umsatz und zu 20
Prozent an der zu erwartenden Verordnungsmenge der patentgeschützten
Medikamente orientieren. Die Berechnung von Umsatz und
Verordnungsmenge basiert auf einem Rechenmodell des AVR, der einen
wissenschaftlichen Anspruch geltend macht. Der BPI hat in der
Vergangenheit bereits mehrfach nachgewiesen, dass Aussagen des AVR in
zentralen Punkten nicht haltbar waren. Auch in diesem Fall
verallgemeinert der AVR und legt seine Berechnungsgrundlagen nicht
offen. "Für uns ist es nicht nachvollziehbar, dass der AVR als
Grundlage dienen soll. In einer Untersuchung der Methodik dieses
Reports haben die Professoren Cassel und Ulrich dem AVR grobe
Verletzungen wissenschaftlichen Arbeitens nachgewiesen. Vor allem die
mangelnde Transparenz der Annahmen, Methodik, und Daten und die
fehlende Nachprüfbarkeit der Daten und Berechnungen werden als Mängel
benannt. Und genau diese Berechnungen und Daten werden nun Grundlage
für Entscheidungen, die massiv in die Belange der Unternehmen und den
Wettbewerb eingreifen" erklärte Henning Fahrenkamp,
Hauptgeschäftsführer des BPI.
Solche Fehleinschätzungen hätte der G-BA verhindern können, wenn
er die in Aussicht gestellte Beteiligung der Industrie am
Diskussionsprozess für die Methodik umgesetzt hätte. Doch dies war
unterblieben und die Methodik wurde von den Interessenvertretern im
G-BA ohne Konsultation der Betroffenen umgesetzt. Schon die Tatsache,
dass das Rechenmodell des AVR alle Arzneimittel unabhängig von ihrem
Anwendungsgebiet "in einen Topf wirft", gibt zu denken. Dabei hätte
die Einbindung der Industrie nur eine unwesentliche zeitliche
Verzögerung bedeutet. "Wir verlangen transparente, nachvollziehbare
und saubere Vorgehensweisen. Dies muss vor allem deshalb auch gelten,
weil im gesamten Verfahren der Nutzenbewertung eine übermächtige
Kassenposition gegeben ist. Im Unterausschuss Arzneimittel des G-BA
sitzt der GKV Spitzenverband, im Plenum entscheidet der GKV
Spitzenverband mit, sowohl über die Vergleichstherapie, die Methodik
und auch über den Umfang des Zusatznutzens. Das IQWiG wird vom GKV
Spitzenverband mitfinanziert, die Verhandlungen über den
Erstattungsbetrag führt der GKV Spitzenverband und nunmehr wird als
Grundlage eine Berechnung des AVR genommen, den das wissenschaftliche
Institut der AOK herausgibt. In anderen Wirtschaftszweigen wäre eine
solche Verquickung von Macht nicht vorstellbar" so Fahrenkamp.
Das Gutachten zum AVR finden Sie unter www.bpi.de/presse
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Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach(at)bpi.de