(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärt im
Anschluss an die heutige Sitzung des UN-Menschenrechtsrates zur
Überprüfung der Menschenrechtslage in der Deutschland im Rahmen des
Universal Periodic Review (UPR):
Das Institut begrüßt die Zusage der Bundesregierung, die
Menschenrechte von Migranten und den Schutz vor Rassismus als Themen
von großer Bedeutung aus dem UPR-Verfahren mit zurück in die
innenpolitische Debatte in Deutschland zu nehmen sowie die bisherigen
Anstrengungen Deutschlands in diesem Bereich kritisch zu überprüfen.
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt
und Leiter der deutschen Delegation, Markus Löning, hatte dies in
seinem Abschlussstatement erklärt.
Zugleich bedauert das Institut, dass Deutschland seine
selbstgesetzte Vorgabe, im UPR-Verfahren die Menschenrechtslage in
Deutschland offen und selbstkritisch zu diskutieren, in der Sitzung
nicht durchgängig umgesetzt hat. Dies gilt etwa für die Äußerungen zu
Fragen der Verbesserung der Aufklärung von Vorwürfen von
Polizeigewalt durch die Einführung einer umfassenden
Kennzeichnungspflicht für Polizisten und der Garantie unabhängiger
Beschwerdeverfahren.
Das Institut begrüßt, dass zahlreiche Staatendelegationen die
Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland aufgegriffen
haben. Die Empfehlung, die Barrierefreiheit von Privaten per Gesetz
verpflichtend auszuweiten, verweist auf den großen Handlungsbedarf,
der in Deutschland besteht.
Informationen des Instituts zum UPR-Verfahren:
http://bit.ly/Z7WiBY
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: +49 (0)160 966 500 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de