(ots) - Zur heutigen Entscheidung im Bundestag über das
Bundesbedarfsplangesetz für einen schnelleren Ausbau der Stromnetze
erklärt der Präsident des Wirtschaftsrates, Kurt J. Lauk: "Gut so!
Leistungsstarke Energieinfrastrukturen statt Staatswirtschaft"
"Die bürgerliche Koalition hat heute den Weg für den
beschleunigten Ausbau der Stromnetze frei gemacht. Das ist gut so.
Denn in Deutschland gibt es zwar genug Strom, aber die Energiewende
krankt noch immer an der fehlenden Energieinfrastruktur, um den
vorhandenen Strom von Norden nach Süden zu transportieren. Mit großer
Sorge sieht der Wirtschaftsrat dagegen die Forderungen von
Steinbrück, Trittin und Co. zum Einstieg in die Verstaatlichung der
Energiewirtschaft. Mit einem tiefen Griff in die planwirtschaftliche
Trickkiste wird die Energiewende nicht zum Innovationsmotor für
Deutschland und Europa", warnt der Präsident des Wirtschaftsrates,
Kurt J. Lauk.
Lauk weiter: "Der Wirtschaftsrat begrüßt ausdrücklich, dass die
Bundesregierung diesen Mittwoch zudem die Planung
länderübergreifender Stromtrassen bei der Bundesnetzagentur in eine
Hand gelegt hat. Die Verkürzung und Bündelung der Planungs- und
Genehmigungsverfahren war eine Kernforderung des Wirtschaftsrates.
Auf eine schnellere Planung folgt aber nicht unbedingt eine
schnellere Realisierung des Stromnetzausbaus. Entscheidend bleibt
daher, dass wir vor Ort für die Zustimmung zu den neuen Stromtrassen
in der Bevölkerung werben."
"Für das Vorankommen der Energiewende ist es unerlässlich, jetzt
parteiübergreifend die systemischen Probleme, wie auch die
marktwirtschaftliche Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
anzugehen. Gleichzeitig dürfen wir neben den zentralen
Stromautobahnen die Verteilnetze und die Anbindung an die
europäischen Nachbarländer nicht aus den Augen verlieren.
Energiewirtschaftlich sinnvoll - auf allen Ebenen - ist eine
intelligente Verzahnung von zentralen und dezentralen Elementen. Die
Bundesregierung muss hier noch viel Verknüpfungsarbeit leisten", so
der Präsident des Wirtschaftsrates.
Hintergrund: Mit dem Bundesbedarfsplangesetz soll eine
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für
Netzausbauvorhaben auf Höchstspannungsübertragungs-netzebene
herbeigeführt werden. Das Bundesbedarfsplangesetz stellt für die im
Bundes-bedarfsplan genannten 36 Vorhaben die energiewirtschaftliche
Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf fest. Dadurch werden die
weiteren Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben
auf der Höchstspannungsebene beschleunigt. Der Bundesbedarfsplan
beruht auf der Bestätigung des ersten Netzentwicklungsplanes durch
die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
und Eisenbahnen vom 26. November 2012. Diese hatte rund 2.900
Kilometer an Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen in bestehenden
Trassen und rund 2.800 Kilometer an Neubautrassen bestätigt.
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