(ots) - Ernste Bedenken
Eines ist unsinnig: dass für den Besitz von Cannabis in Osnabrück
zum Beispiel eine Höchstgrenze von sechs Gramm gelten soll, während
sie ein paar Kilometer weiter im westfälischen Lotte bei zehn Gramm
liegt. Eine Angleichung des Limits für den straffreien Eigenkonsum
ist also angebracht - und sie entspricht auch einer Forderung des
Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1976.
Streiten lässt sich indes über die Frage, ob diese Anpassung
tatsächlich auf dem von einigen Ländern vorgegebenen höheren Level
stattfinden darf. Die Bedenken, die Experten gestern bei der
Vorstellung einer neuen Suchtstudie vorbrachten, wiegen schwer und
sollten die Politiker sehr ernst nehmen. Es lässt sich nicht einfach
beiseitewischen, dass Cannabis heute einen weitaus höheren Wirkgehalt
hat als noch vor einigen Jahrzehnten. Zudem werden laut Studie die
Konsumenten immer jünger - und gerade für Kinder ist die Gefahr
besonders groß, dass sie sich gravierende Hirnschäden zuziehen.
Mithin: Der Zugang zum Hasch sollte eher erschwert als erleichtert
werden.
Aber der Fokus darf natürlich nicht nur den als illegal
eingestuften Suchtmitteln gelten. Die Einstiegsdroge Nummer eins ist
immer noch der Alkohol, und trotz aller Erfolge in der Bekämpfung des
Tabakkonsums bleibt es erschütternd, wenn schon Zwölfjährige zum
Glimmstängel greifen.
Hans Brinkmann
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