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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Wien, FN40643w ISIN
AT0000728209 Einberufung der Hauptversammlung Wir laden hiermit
unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 98. ordentlichen
Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am
Mittwoch, dem 29. Mai 2013, um 9.00 Uhr, im Schloss Wilhelminenberg,
1160 Wien, Savoyenstraße 2. Tagesordnung * Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht,
des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2012 * Beschlussfassung
über die Verwendung des Bilanzgewinns * Beschlussfassung über die
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 *
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2012 * Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013 * Wahlen in den Aufsichtsrat * Beschlussfassung
über die Änderung der Satzung in den §§5 "Grundkapital", 6 "Aktien",
7 "Aktienurkunden" und 16 "Teilnahmeberechtigung an der
Hauptversammlung", zur Anpassung der Satzung an die Bestimmungen des
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 sowie zur Umstellung eines
Teils der Inhaberaktien auf Namensaktien
U n t e r l a g e n z u r H a u p t v e r s a m m l u n g
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 08. Mai 2013 auf
der Internetseite der Gesellschaft unter {www.manner.at}[HYPERLINK:
http://www.manner.at] zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen: * Jahresabschluss mit Lagebericht, *
Corporate Governance-Bericht, * Bericht des Aufsichtsrats, *
Vorschlag für die Gewinnverwendung, jeweils für das Geschäftsjahr
2012; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, *
Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen, *
Erklärung der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP6
gemäß §87 Abs. 2 AktG, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * vollständiger Text
dieser Einberufung. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109,
110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des
Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am 08. Mai 2013 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6,
Investor Relations, Mag. Bernhard Neckhaim, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 17. Mai 2013 der
Gesellschaft entweder per Telefax an : + 43 (1) 486 21 55 oder an
1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Bernhard
Neckhaim, oder per E-Mail {b.neckhaim(at)manner.com}[HYPERLINK:
mailto:b.neckhaim(at)manner.com], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§87 Abs. 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Bei nicht
depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte
sinngemäß gilt. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre. Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten
Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären,
die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, vorgeschlagen
werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 17. Mai 2013 in
der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Weitergehende
Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§109, 110,
118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft {www.manner.at}[HYPERLINK: http://www.manner.at]
zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz bzw. sofern Zwischenscheine ausgegeben sind nach
der Eintragung im Aktienbuch am Ende des 19. Mai 2013
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist
der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch eine Depotbestätigung
gemäß §10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 24. Mai 2013
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss,
nachzuweisen. Per Post Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Wilhelminenstraße 6
1171 Wien
Per Telefax: + 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Gemäß §262 Abs. 20 AktG wird hiermit festgelegt, dass die
Gesellschaft Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß §114 Abs. 1
vierter Satz AktG entgegen §10a Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht über
ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegennimmt. Nicht
depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien
genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen
öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens an dem genannten
Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse
zugehen muss. Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das
nachfolgend ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).
Depotbestätigung gem. §10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, * Angaben über den
Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN AT0000728209, * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, *
Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die
Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an
der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 19. Mai 2013 beziehen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die
Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vollmacht
muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen: Per Post Josef Manner & Comp.
Aktiengesellschaft
z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Wilhelminenstraße 6
1171 Wien
Per Telefax: + 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Per E-Mail: {b.neckhaim(at)manner.com,}[HYPERLINK:
mailto:b.neckhaim(at)manner.com,] wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den
Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter {www.manner.at}[HYPERLINK:
http://www.manner.at] abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat
die Vollmacht spätestens am 28. Mai 2013 bis 14.00 Uhr bei der
Gesellschaft einzulangen. Hat ein Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
§10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Die vorstehenden Vorschriften über die
Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der
Vollmacht. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft von EUR13.740.300,-- eingeteilt in 1.890.000
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Es besteht nur eine Aktiengattung. Die Aktionärinnen und Aktionäre
werden gebeten bei der Registrierung zum Zwecke der Identifikation
einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Einlass
zur Behebung der Stimmkarten ab 08:30 Uhr. Wien, im April 2013 Der
Vorstand Mit Stichtag 10.10.2012 wurde die Vorstandstätigkeit von DI
Josef Manner einvernehmlich beendet. Die unmittelbaren Agenden für
Produktion & Technik hat interimistisch Dr. Hans Peter Andres
zusätzlich zu seinen bestehenden Agenden übernommen. Die Agenden für
Qualitätsmanagement & -sicherung hat interimistisch Dr. Alfred
Schrott zusätzlich zu seinen bestehenden Agenden übernommen. Dr. Hans
Peter Andres Mag. Albin Hahn Dr. Alfred Schrott Einkauf,
Materialwirtschaft & Logistik Finanzen & Personal Marketing & Verkauf
Rückfragehinweis:
ISIN AT 0000 728 209
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Karin Steinhart
Tel.: +43 1 48822 3650
E-Mail: k.steinhart(at)manner.com
Investor Relations
Mag. Bernhard Neckhaim
Tel.: +43 1 48822 3200
E-Mail: b.neckhaim(at)manner.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Josef Manner & Comp. AG
Wilhelminenstraße 6
A-1171 Wien
Telefon: +43 1 488 22 - 3290
FAX: +43 1 486 21 55
Email: g.steinwender(at)manner.com
WWW: www.manner.com
Branche: Lebensmittel
ISIN: AT0000728209
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch