(ots) - Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und
Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien ist und bleibt
eine soziale Mogelpackung und bürokratische Stümperei. "Mit dem
Bildungs- und Teilhabepaket werden die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes zum menschenwürdigen Existenzminimum für
Kinder schlicht verhöhnt. Eine Sozialleistung, die zwei Jahre nach
ihrer Einführung so unzureichend bei den Kindern und Jugendlichen
ankommt, hat ihre Berechtigung verloren. Daran ändern auch die
wohlfeilen Worte von Frau von der Leyen nichts", erklärt der
Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, anlässlich
der heute vorgestellten Zwischenbilanz des Arbeits- und
Sozialministeriums. "Auch die kürzlich beschlossenen Änderungen am
Bildungs- und Teilhabepaket werden lediglich die schlimmsten
bürokratischen Auswüchse beseitigen. Insgesamt wird das aber zu wenig
ändern. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss die
Bundesregierung mit den zur Verfügung stehenden finanziellen
Ressourcen armutsfeste Regelsätze für Kinder festlegen. Außerdem
müssen die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe gestärkt werden" so
Krüger weiter.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten nicht
ausgegebene Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets im System der
Kinder- und Jugendhilfe bleiben. "Es darf nicht sein, dass durch
dieses Bürokratiemonster zuerst die Unterstützung für Kinder und
Jugendliche auf der Strecke bleibt, und dann mit dem Geld
Haushaltslöcher gestopft werden. Insbesondere arme Kinder leiden in
Deutschland zunehmend unter der schlechten finanziellen Ausstattung
der Kinder- und Jugendarbeit. Hier müssen wir investieren und allen
Kindern in Deutschland ein gesundes Aufwachsen und faire
Bildungschancen ermöglichen" so Krüger abschließend.
Die unzureichende Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets hat
viele Ursachen. Insgesamt fallen die Leistungen für gesellschaftliche
Teilhabe mit 10 Euro im Monat so niedrig aus, dass vor allem
kulturellen Interessen wie Musik- oder Malunterricht nicht
nachgegangen werden kann. Hier liegt allein der Wochenbeitrag oft bei
20 Euro. Außerdem sind die Kinder vom Angebot vor Ort abhängig, das
bei der zurückgehenden Infrastruktur für Kinder immer schlechter
erreichbar ist. Die Lernförderung wird kaum genutzt. Sie setzt zu
spät an, nämlich erst, wenn die Versetzung schon akut gefährdet ist.
Zu diesem Zeitpunkt lässt sich der Rückstand aber oft kaum noch
aufholen. Eine Unterstützung muss schon viel eher möglich sein. Zudem
muss die Lernförderung enger mit den Schulen verzahnt werden. Und
auch die Unterstützung für den Lernbedarf fällt mit 100 Euro deutlich
zu niedrig aus. Des Weiteren erreicht der mögliche Zuschuss für ein
Mittagessen längst nicht alle Kinder, da es nur für diejenigen eine
Förderung gibt, bei denen es vor Ort ein entsprechendes Angebot gibt.
Die anderen Kinder gehen leer aus.
Weitere Informationen und Rückfragen:
Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-2795634
Mail: presse(at)dkhw.de
Internet: www.dkhw.de und www.facebook.com/dkhw.de