Nach dem Scheitern des Sanierungskonzeptes soll nun der Schifffonds MS Nordfalcon aus dem Hause Nordcapital veräußert werden.
(firmenpresse) - Der 1997 emittierte Schifffonds Nordcapital MS Nordfalcon befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. Das zuletzt erarbeitete Sanierungskonzept zur Rettung des Fonds hatte keinen Erfolg und führte nicht zur Deckung des notwendigen Kapitalbedarfs. Bereits seit dem Jahr 2009 erhalten die Anleger des MS Nordfalcon keine Ausschüttungen mehr.
Die Anleger der Nordcapital Schiffsfonds sind allerdings nicht schutzlos gestellt. Sie können im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung mögliche Chancen auf Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehlern prüfen lassen. Die Anlageberatung bei Schiffsfonds erfolgt häufig nicht ordnungsgemäß, weil Anleger nicht ausreichend über die zahlreichen mit einer Schifffondsbeteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt werden. Schifffonds werden z. B. oft als sichere Geldanlage und als zur Altersversorgung geeignet beworben und angepriesen. Dabei besteht besonders bei Schifffonds das Risiko des Totalverlustes des investierten Kapitals. Zusätzlich können die Anleger auch von Nachschusspflichten betroffen sein, wenn ihre Ausschüttungen nicht aus dem Gewinn, sondern aus dem Einlagekapital ausbezahlt werden.
Betroffene Anleger sollten sich umgehend mit der Deutschen Anlegerstiftung in Verbindung setzen. Angesichts der drohenden Verjährung ist schnelles Handeln geboten.
Christiana Franke
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung
Die Deutsche Anleger Stiftung sieht ihren Zweck in der Hilfe für geschädigte Kapitalanleger. Die Stiftung unterstützt alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer Anlage haben. Sollte ein Anleger anwaltliche Hilfe benötigen, vermittelt unsere Anlegerbetreuung auf Anfrage einen Kontakt zu Experten, die in dem betroffenen Rechtsgebiet tätig sind und langjährige Erfahrung vorweisen können. Die Arbeit der Fachleute kann so für eine Mehrzahl von Fällen verwandt werden und macht damit die Bearbeitung effektiver und auch billiger. Diese Fachleute sind in der Lage, auch umfassende Rechtsfälle mit einer Vielzahl von Geschädigten zu bearbeiten. Dabei unterstützt die Stiftung ausschließlich Verbraucher und Anleger. Die Stiftung arbeitet nicht mit Banken oder Anbietern von Finanzdienstleistungen zusammen. Die Stiftung ist als treuhänderische Stiftung in ihrer Bewertung frei und unabhängig. Die Mitarbeiter sind selbst Anleger mit entsprechenden Erfahrungen. Sie sind ehrenamtlich tätig und verlangen keinerlei Entlohnung für ihre Tätigkeit. Die Stiftung existiert auch nicht zum Selbstzweck. Anleger müssen keine Beitrittsgebühren oder Ähnliches an die Stiftung entrichten. Im Vordergrund steht die Nutzung des Portals und nicht die Mitgliedschaft der Anleger.