PresseKat - DStGB weist Klage wegen Kontrolle von Umweltzonen zurück - Mehr Umweltschutz nicht im Gerichtsaal

DStGB weist Klage wegen Kontrolle von Umweltzonen zurück -

Mehr Umweltschutz nicht im Gerichtsaal, sondern durch mehr Investitionen umsetzen

ID: 862353

(ots) - Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, hat die Ankündigung der Deutschen
Umwelthilfe wegen angeblich mangelnder Kontrollen der Umweltzonen
Klage zu erheben, als Aktionismus zurückgewiesen. Die Städte setzen
ihren Ordnungsdienst - teilweise gemeinsam mit der Polizei - ein, um
den Bürgerinnen und Bürgern ein möglichst sicheres Umfeld zu
schaffen. Schwerpunkte sind z. B. die Verhinderung von
Gewaltkriminalität, die Vermeidung von Überfällen und Diebstählen und
die Sicherung des öffentlichen Raumes. Natürlich wird auch der
Verkehr intensiv überwacht, um z. B. Verletzungen von Menschen durch
Raser zu vermeiden.

Die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene übertragen den Städten
und Gemeinden immer mehr Aufgaben für zusätzliche Kontrollen und
Ãœberwachungen. Beispielhaft seien hier das Rauchverbot, bestimmte
Alkoholverbote oder auch zusätzliche Lebensmittelüberwachungen
genannt. Da die Personaldecke in den Kommunen aufgrund des hohen
Spardruckes immer dünner wird, gibt es auch bei den Kontrollen
natürliche Grenzen.

Selbstverständlich werden auch Verstöße gegen Umweltzonen
sanktioniert. Es gilt aber zu bedenken, dass sich die Umweltzonen
bisher als wenig wirksam erwiesen haben. Häufig haben die Städte und
Gemeinden gar keinen Einfluss auf die örtliche Staubbelastung, weil
die Schadstoffe aus teilweise weit entfernten Emissionsquellen (z. B.
Fabriken oder Autobahnknotenpunkte) herangeweht werden. Wer mehr
Umweltschutz in den Städten will, muss den öffentlichen Bus- und
Bahnverkehr weiter ausbauen, schadstoffarme Fahrzeuge (z.B.
Elektroautos) fördern und in Umgehungsstraßen investieren. Für diese
Projekte würden wir uns die Unterstützung in der Politik von den
Umweltverbänden sehr wünschen, sagte der Hauptgeschäftsführer Dr.




Gerd Landsberg heute in Berlin.

Im Ãœbrigen gilt im Ordnungsrecht das sogenannte
Opportunitätsprin-zip, d.h. weder die Deutschen Umwelthilfe noch
einzelne Bürger ha-ben einen Rechtsanspruch auf konkrete
Ãœberwachungen in einer konkreten Situation mit bestimmten
Zeitabständen. Wir sollten nicht den erfolglosen Versuch unternehmen,
mehr Umweltschutz im Gerichtsaal umzusetzen, sondern vor Ort mehr
investieren, sagte er abschließend.



Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel(at)dstgb.de


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Datum: 29.04.2013 - 09:43 Uhr
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