Firmengründung USA - einfach, schnell und profitabel für europäische Unternehmer
(firmenpresse) - Es mag sich die Frage ergeben, wozu man als europäischer Unternehmer oder Existenzneugründer bei der Fülle der unterschiedlichen Unternehmensformen in Europa (GmbH, KG, OHG, Ltd, S.A. u.a.) ausgerechnet eine US-amerikanische Aktiengesellschaft gründen soll. Diese Frage lässt sich leicht beantworten:
• Auf Grund der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten
• Zur Vermeidung von Durchgriffshaftungen
• Zur Ermöglichung eines geschäftlichen Neustarts
• Zur Gewinnung freier, nicht rückzahlbarer Liquidität aus dem Verkauf der Aktien
Nicht erst seit Öffnung der gemeinsamen Märkte besteht in Europa die Möglichkeit, mit einer ausländischen Rechtsform (Ltd., Inc., S.A. u.a.) haftungsbefreit in Europa tätig zu werden. Zwar hat jede Einzelne der oben genannten Gesellschaftsformen ihre Vor- und Nachteile; der hauptsächliche Unterschied besteht jedoch in der in zahlreichen europäischen Staaten herrschenden steuerlichen Belastung. Das Steuersystem in den USA ist, sowohl bei den persönlichen Steuern, als auch bei den Unternehmenssteuern wesentlich moderater gestaltet als europäische Steuersysteme. Steuerschöpfungsinstrumente“ des Fiskus in Gestalt von Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatz- und Vermögenssteuern sind dem US-Steuerrecht in Höhe von in Europa üblichen Sätzen unbekannt. Doch nicht nur der an Steuer- und Haftungsvorteilen interessierte Unternehmer wird die Vorzüge der US-amerikanischen Gesellschaftsform zu schätzen wissen. Auf Grund des in vielen US-Bundesstaaten herrschenden besonders investitions- und unternehmerfreundlichen Geschäftsklimas bietet die US-Gesellschaft auch dem gestrauchelten Unternehmer, dem Geschäftsmann, der - aus
welchen Gründen auch immer - in der Vergangenheit einen geschäftlichen Crash erlitten hat, die geeignete Möglichkeit, einen geschäftlichen Neustart durchzuführen, um so wirtschaftlich wieder Fuß fassen zu können. Schließlich ist da noch der Unternehmer, der eine US-Gesellschaft gründet, um durch den vollständigen oder teilweisen Verkauf der Aktien dieser US-Gesellschaft seinen Kapitalbedarf zu decken, und auf diese Weise freie Liquidität für Investitionen in sein Unternehmen zu erhalten. Entscheidend bei jeder ausländischen Kapitalgesellschaft, die in Europa angemeldet und haftungsbefreit geführt werden soll, ist jedoch die Voraussetzung, dass dieses Unternehmen den Nachweis erbringen kann, dass die Hauptniederlassung im Gründungsland auch tatsächlich real existiert und dass es sich nicht um eine so genannte Schein- oder Briefkastenfirma handelt.Tatsächlich scheitern an diesem Kriterium jedoch die meisten Anbieter, über die die Gründung einer US-Gesellschaft - zu günstigeren oder höheren Gebühren - durchgeführt werden kann. Hier trennt sich in der Praxis das qualitativ hochwertige, individuelle Dienstleistungsangebot vom Standardprodukt „Firmengründung“. Für Sie also Grund genug, Leistungen, Know-how und Kosten genauestens zu vergleichen!
Die sächsische Firma e|m|s Unternehmensberatung bietet sämtliche Serviceleistungen rund um das Thema "Firmengründung in den USA" als führender Marktanbieter seit mehr als 17 Jahren erfolgreich an.
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