Mittelstand in der Krise helfen
(pressrelations) - Zu moeglichen steuerlichen Hilfen fuer mittlere und kleine Unternehmen erklaeren der Mittelstandsbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Reinhard Schultz und die zustaendige Berichterstatterin Gabriele Frechen:
Die SPD wird kurzfristig gezielte steuerliche Erleichterungen fuer mittlere und kleine Unternehmen durchsetzen, um deren aktuelle Liquiditaetsprobleme zu mildern. So wollen wir insbesondere die Uebernahme notleidender Unternehmen und deren Sanierung erleichtern, in dem wir Investoren ermoeglichen, die aufgelaufenen Verluste steuerlich geltend zu machen. Diese Moeglichkeit soll jedoch an harte Bedingungen geknuepft sein, um missbraeuchliche Steuergestaltungen zu verhindern. Investoren werden demnach klare Vorgaben zu Umfang und Dauer der Geschaeftstaetigkeit der uebernommenen Firma erfuellen muessen, um die steuerlichen Vorteile nutzen zu koennen. Die Regelung wird so ausgestaltet, dass sie auch als Hilfe bei der Rettung groesserer Unternehmen nuetzlich sein kann.
Fuer kleine und mittlere Unternehmen wollen wir die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer ueber das Jahr 2009 hinaus verlaengern. Kuenftig sollen Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 500.000 Euro im Jahr die Umsatzsteuer fuer Lieferungen und Leistungen erst dann entrichten muessen, wenn ihre Rechnungen auch tatsaechlich bezahlt sind. Das ist wichtig fuer die kleinen und mittleren Unternehmen, denn es schont ihre Liquiditaet. Die bisherige Differenzierung nach Unternehmen in Ost- und Westdeutschland soll wegfallen. Zu den weiteren Massnahmen, die wir derzeit erwaegen und pruefen, zaehlt zudem die Einfuehrung eines steuerlichen Verlustruecktrages.
Die Versuche der Union, zentrale Elemente der Unternehmensteuerreform auszuhebeln, weisen wir klar zurueck. Diese sind zur Gegenfinanzierung des im internationalen Vergleich niedrigen deutschen Unternehmensteuersatzes zwingend notwendig. Das gilt insbesondere fuer die sogenannte Zinsschranke, die verhindert, dass Unternehmen mit auslaendischen Beteiligungen hohe Zinslasten in Deutschland als Betriebskosten abziehen und dadurch Gewinne in Niedrigsteuerlaender verschieben. Zudem sind von der Zinsschranke nur 1.100 der 3,8 Millionen Unternehmen in Deutschland betroffen. Mit einer Lockerung der Zinsschranke waere nur einigen wenigen leistungsstarken Unternehmen nicht aber dem breiten Mittelstand geholfen.
Die Massnahmen zur Entlastung der mittelstaendischen Unternehmen werden derzeit zwischen den Berichterstattern der grossen Koalition eroertert. Die Ergebnisse der Beratungen werden wir mit der Verabschiedung des Buergerentlastungsgesetzes noch in diesem Fruehjahr umsetzen.
2009 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de