(ots) - Am 1. Mai 2013 tritt das zwischen Deutschland und
Brasilien geschlossene Sozialversicherungsabkommen in Kraft. Von dem
Abkommen profitieren sowohl Beschäftigte wie auch Rentner in beiden
Ländern. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin
hin.
Vorteile bei der Rente hat durch das Abkommen, wer in Deutschland
und Brasilien gearbeitet hat. Die Wartezeit für Rentenansprüche kann
durch die in beiden Ländern zurückgelegten Versicherungszeiten
erfüllt werden. Durch die Zusammenrechnung der in beiden Ländern
erworbenen Versicherungszeiten können Lücken im Versicherungsverlauf
geschlossen werden. Dies verbessert die Möglichkeit, aus beiden
Ländern eine Rente zu erhalten.
Das neue Abkommen ermöglicht außerdem die uneingeschränkte Zahlung
von Renten in den jeweils anderen Staat. Schließlich gilt fortan der
Antrag auf die brasilianische Rente zugleich auch als Antrag auf die
deutsche Rente und umgekehrt.
Vorteilhaft ist das Abkommen auch für vorübergehend im anderen
Vertragsstaat beschäftigte Arbeitnehmer. Wird ein in Deutschland
Beschäftigter von seinem Arbeitgeber nach Brasilien entsandt, um dort
eine Arbeit für diesen Arbeitgeber auszuführen, gelten für diese
Beschäftigung während der ersten 24 Kalendermonate weiterhin die
deutschen Rechtsvorschriften. Beschäftigte müssen also nicht mehr vom
deutschen in das brasilianische Rentensystem wechseln. Das Gleiche
gilt umgekehrt für Entsendungen aus Brasilien.
Weitere Informationen zu diesem Thema bietet die von der Deutschen
Rentenversicherung herausgegebene Broschüre "Arbeiten in Deutschland
und Brasilien". Sie ist im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de abrufbar.
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