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Sonstiges/Überprüfung Umtauschverhältnis
30.04.2013
Linz, 30. April 2013: Die S&T AG erhielt heute die Mitteilung des
Landesgerichts Linz, dass für die am 12.12.2012 im Firmenbuch der S&T
AG eingetragene Verschmelzung der S&T System Integration & Technology
Distribution AG auf die damalige Quanmax AG, nunmehr S&T AG, ein
Gutachten des Gremiums gemäß § 225g AktG zur Überprüfung des
Umtauschverhältnisses eingeholt wird.
Der Umtausch der früheren S&T System Integration & Technology
Distribution AG-Aktien in damalige Quanmax AG-Aktien war im
Umtauschverhältnis 200 : 259 erfolgt. Einzelne Aktionäre hatten eine
Überprüfung des Umtauschverhältnisses beantragt. Die S&T AG hatte
gegenüber dem Gericht mit Schreiben vom 23.4.2013 entsprechend
Stellung bezogen. Im Zuge der gesetzlichen Regelung wurde nunmehr den
Antragstellern sowie dem nach § 225f AktG zur Wahrung der Rechte
jener Aktionäre, die keinen Antrag auf Überprüfung des
Umtauschverhältnisses gestellt haben, bestellten Vertreter eine Frist
zur Äußerung eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist wird gemäß §225g
AktG ein Gutachten des gerichtlich bestellten Gremiums zur
Überprüfung des Umtauschverhältnisses eingeholt werden.
Ãœber die S&T AG: Die S&T AG (ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, SANT),
vormals Quanmax AG, notiert im Prime Standard der Frankfurter Börse.
Mit 1.500 Mitarbeitern und Niederlassungen in 19 zentral- und
osteuropäischen Ländern zählt das Unternehmen zu den drei größten
IT-Systemhäusern in Osteuropa. S&T kann insbesondere mit einem breit
aufgestellten Produkt- bzw. Eigentechnologieportfolio punkten und
dieses Spektrum flächendeckend in Zentral- und Osteuropa anbieten.
Rückfragehinweis:
ir(at)snt.at; +437327664150;
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: S&T AG
Industriezeile 35
A-4021 Linz
Telefon: +43(732)7664-0
FAX: +43(732)7664-801
Email: kontakt(at)quanmax.ag
WWW: www.snt.at
Branche: Informationstechnik
ISIN: AT0000A0E9W5
Indizes:
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch