(ots) - Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
(BA) hat sich ab Mai neu organisiert. Die bisherigen 102 örtlichen
Familienkassen mit ihren rund 3.700 Beschäftigten werden zu 14
Familienkassen organisatorisch zusammen gefasst. Für die rund neun
Millionen Kunden ändert sich nichts, da alle bisherigen Standorte als
Außenstellen erhalten bleiben.
Anlass für die Änderung der Organisation der Familienkassen ist ,
dass mit den 102 zum Teil relativ kleinen selbständigen
Familienkassen Belastungsschwankungen nur sehr schwer aufgefangen
werden können und es deshalb immer wieder zu Bearbeitungsrückständen
und Wartezeiten für die Kunden kam. "Wir bleiben wie bisher vor Ort,
können aber mit den neuen Strukturen eine höhere
Dienstleistungsqualität sicherstellen, weil wir Belastungsspitzen
kurzfristig zwischen den verschiedenen Standorten ausgleichen können.
Darüber hinaus werden wir uns in den größeren Einheiten stärker
fachlich spezialisieren und damit die Qualität unserer Arbeit für die
Kunden weiter verbessern", so Torsten Brandes, der seit April 2012
die bundesweit organisierte Familienkasse der BA leitet.
Neben der Neustrukturierung der Standorte wird bis Ende des Jahres
2013 die elektronische Akte eingeführt. Jährlich gehen in den
Familienkassen rund 12 Millionen Schreiben ein. Um dieses
Postaufkommen optimal bearbeiten und archivieren zu können, wird in
allen Familienkassen auf die elektronische Aktenführung umgestellt.
"Mit der Einführung der elektronischen Akte werden wir unsere
Organisationsreform abschließen und unseren Kunden als moderner und
leistungsfähiger Dienstleister zur Verfügung stehen. Immerhin
entspricht unser Posteingang mit ca. 140 Millionen Blatt einem
Papierstapel von rund 14 Kilometern Höhe", so Brandes.
Hintergrund: Die Familienkassen der BA zahlen das Kindergeld und
den Kinderzuschlag aus. Die Familienkasse betreut rund 9 Millionen
Leistungsberechtigte. Die 3.700 Beschäftigten zahlen jährlich rund 34
Milliarden Euro aus.
Glossar:
Kindergeld wird als steuerliche Leistung nach dem
Einkommenssteuergesetz (EStG) oder als sozialrechtliche Leistung nach
dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlt. Das monatliche Kindergeld
beträgt für die ersten beiden Kinder jeweils 184 Euro, für das dritte
Kind 190 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 215 Euro. Der
Kinderzuschlag ist eine wichtige Familienleistung des Bundes. Er
hilft gezielt Familien im Niedrigeinkommensbereich, macht sie
unabhängig von Leistungen der Grundsicherung und bekämpft
Kinderarmut. Der monatliche Kinderzuschlag beträgt höchstens 140 Euro
je Kind. Je nach Höhe des Einkommens und Vermögens der Eltern
und/oder der Kinder können geringere Beträge gezahlt werden.
Ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter
www.familienkasse.de oder www.bzst.de.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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