(ots) - Eine aktuelle Umfrage unter der deutschen
Bevölkerung zeigt: Die Sorge um eine Hautkrebserkrankung wächst, die
Akzeptanz des Screenings steigt, die Patienten sehen den Vorteil der
Früherkennung und vertrauen sich für die Diagnose lieber einem
Hautarzt als einem Allgemeinmediziner an. Die Auswertung dieses
repräsentativen Meinungsbildes wurde auf der 47. DDG-Tagung in
Dresden vom 1. bis 4. Mai 2013 vorgestellt.
Wie auch schon die erste FORSA-Umfrage der Deutschen
Dermatologischen Gesellschaft (DDG) vor zwei Jahren sollte die
Folgebefragung Aufschluss über die Wahrnehmung des gesetzlichen
Hautkrebsscreening in der Öffentlichkeit geben. Im März 2011 sowie im
April 2013 wurden zu dieser Erhebung gesetzlich versicherte Personen
ab 18 Jahren befragt. Von diesen äußerten im Jahr 2011 45 % und 2013
51 %, dass das Thema Hautkrebs sie sorge. Demgegenüber hatten 28 % in
2011 und schon 35 % in 2013 der Berechtigten ein Hautkrebsscreening
wahrgenommen. Noch 2011 wussten lediglich 44 % von ihrem persönlichen
Anspruch auf ein gesetzliches Hautkrebsscreening, in 2013 sind es
bereits 50 %. Konstant blieben die 79 %, die sich für ein Screening
zu einem Dermatologen begeben.
Die detaillierte FORSA-Befragung finden Sie unter
http://www.derma.de/de/presse/uebersicht-pressemitteilungen/
Hautkrebs ist nach wie vor die häufigste onkologische Erkrankung.
Die Rate hat sich seit den 1960-er Jahren versechsfacht, in den
letzten zehn Jahren verdoppelt: Jährlich erkranken in Deutschland am
Schwarzen Hautkrebs ca. 18.000 Personen, am Weißen Hautkrebs ca.
175.000. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, wurde 2008 die
Hautkrebsfrüherkennung in die gesetzliche Regelversorgung eingeführt.
Dies hat die Deutsche Dermatologische Gesellschaft veranlasst, eine
umfangreiche Begleitforschung zum gesetzlichen Hautkrebsscreening zu
initiieren. Zu diesen Projekten zählt die Erhebung der Bekanntheit
und Inanspruchnahme des Screenings in der Allgemeinbevölkerung. Nach
fünf Jahren des gesetzlichen Hautkrebsscreenings sind die erhofften
Auswirkungen messbar. Die Sterberate ist nicht so drastisch
angestiegen wie es die zunehmende Zahl der Hautkrebserkrankungen
erwarten ließ. Da alle Formen des Hautkrebses, die im Frühstadium
erkannt werden, eine hohe Heilungsrate haben, tritt genau das ein,
was die Befürworter des Screenings prognostiziert haben: Ein
sprunghafter Anstieg der erfassten Hautkrebserkrankungszahlen bei
gleichzeitig hohen Behandlungserfolgen. Die diagnostizierten Fälle
liegen etwa 20 % höher als vor dem Start im Jahr 2008.
In Anspruch nehmen können das Hautkrebsscreening gesetzlich
Versicherte ab dem 35. Lebensjahr, genutzt haben es etwa 35%. Hier
decken sich die Angaben am Beispiel der tatsächlich abgerechneten
Fälle der DAK-Versicherten mit den Aussagen der Bürger in der von der
DDG in Auftrag gegebenen FORSA-Umfrage 2013. Laut dieser weiß nur die
Hälfte aller Befragten, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf die
Früherkennungsuntersuchung ihrer Haut hat. "Zu wenig", ist die
Bewertung von Professor Dr. Rudolf Stadler, Präsident der DDG
anlässlich der Tagung mit über 3.000 Hautärzten in Dresden. "Das
Screening muss bekannter werden, zumal wir durch unsere regelmäßigen
Untersuchungen belegen können, dass die Patienten keinen Nachteil
durch diese Untersuchung haben". Die Informationen direkt durch die
Krankenkassen, aber auch über die Medien und das direkte Gespräch mit
Haus- oder Hautarzt spielen bei der Aufklärung eine gleichbedeutende
Rolle. Dennoch zeigt die FORSA-Umfrage, dass 62% der Befragten nicht
wissen, dass Hautkrebs zu der am häufigsten verbreiteten Krebsart in
Deutschland gehört. "Deshalb sehen wir Handlungsbedarf für die
gesetzlichen Krankenkassen und die Selbstverwaltung zur Verbesserung
der Kenntnisse über Versichertenrechte", so Stadler.
Pressekontakt:
Geschäfsstelle der DDG
Öffentlichkeitsarbeit/PR
Katrin Schumann
Telefon 030-246253-38
E-Mail k.schumann(at)derma.de
www.derma.de
WÄHREND DES KONGRESSES BIS 4. Mai 2013: Nicole Bongard 0171.2747017