(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
C.A.T. oil AG
FN 69011 m
ISIN: AT0000A00Y78
Einladung zur
8. ordentlichen Hauptversammlung
der C.A.T. oil AG, am 14. Juni 2013, 11 Uhr, in den RĂ€umlichkeiten der Erste
Group Bank AG, Petersplatz 7, 6. Stock, 1010 Wien.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses fĂŒr das am 31.12.2012 endende
GeschĂ€ftsjahr samt Lagebericht, des Konzernabschlusses fĂŒr das am
31.12.2012 endende GeschÀftsjahr samt Konzernlagebericht, des Corporate
Governance-Berichtes sowie des Aufsichtsratsberichtes fĂŒr das am
31.12.2012 endende GeschÀftsjahr;
2. Beschlussfassung ĂŒber die Gewinnverwendung fĂŒr das am 31.12.2012 endende
GeschÀftsjahr;
3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes fĂŒr das
am 31.12.2012 endende GeschÀftsjahr;
4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates fĂŒr
das am 31.12.2012 endende GeschÀftsjahr;
5. Wahl des AbschlussprĂŒfers fĂŒr den Jahres- und Konzernabschluss fĂŒr das am
31.12.2013 endende GeschÀftsjahr;
6. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung des Aufsichtsrates fĂŒr das am
31.12.2012 endende GeschÀftsjahr;
Unterlagen:
Folgende Unterlagen sind spÀtestens am 24. Mai 2013 auf der
Internetseite der C.A.T. oil AG unter www.catoilag.com unter
Investor Relations abrufbar:
- Einladung und Tagesordnung (Einberufung);
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes;
- BeschlussvorschlÀge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den
Tagesordnungspunkten 2.-6.;
- Jahresabschluss fĂŒr das am 31.12.2012 endende GeschĂ€ftsjahr samt
Lagebericht;
- Konzernabschlusses fĂŒr das am 31.12.2012 endende GeschĂ€ftsjahr samt
Konzernlagebericht und Corporate Governance-Bericht;
- Aufsichtsratsbericht fĂŒr das am 31.12.2012 endende GeschĂ€ftsjahr;
- Formular fĂŒr Erteilung und Widerruf einer Vollmacht.
Hinweis zu den Rechten der AktionÀre:
Beantragung von Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG) AktionÀre, deren
Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber der Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt BegrĂŒndung beiliegen. Die Antragsteller mĂŒssen ihren
Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genĂŒgt bei depotverwahrten
Inhaberaktien eine DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG. Sie muss vom
depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat
des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die DepotbestÀtigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter
als sieben Tage sein und es muss bestÀtigt werden, dass die
AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung
Inhaber der Aktien sind. Zum erforderlichen Inhalt der
DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der Antrag zur Aufnahme eines
weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt
obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (DepotbestÀtigung)
spÀtestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit
spÀtestens am 24. Mai 2013, per Post oder Boten an ihre
GeschĂ€ftsanschrift KĂ€rntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang ĂŒber
Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) zugehen.
BeschlussvorschlÀge von AktionÀren (§ 110 AktG)
AktionÀre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
(daher durch ErklÀrung in einer Urkunde oder auf eine andere
zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise
mit Nennung der Person des ErklÀrenden und Erkennbarmachung
des Abschlusses der ErklÀrung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder auf andere Weise) VorschlÀge zur
Beschlussfassung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge
zusammen mit den Namen der betreffenden AktionÀre, der
anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.catoilag.com) zugÀnglich (bekannt) gemacht werden.
Bei einem Beschlussvorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
hat an die Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen
Person gemÀà § 87 Abs 2 AktG zu treten. In dieser ErklÀrung
hat die vorgeschlagene Person ihre fachliche Qualifikation,
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle
UmstĂ€nde darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden
könnten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genĂŒgt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG. Sie muss
vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die DepotbestÀtigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein.
Zum erforderlichen Inhalt der DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt
obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (DepotbestÀtigung) spÀtestens am
siebten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit
spÀtestens am 5. Juni 2013, per Post oder Boten an ihrer
GeschĂ€ftsanschrift KĂ€rntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang ĂŒber
Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer
+43(0)1890050062 oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-
Mail unter anmeldung.catoil(at)hauptversammlung.at zugehen.
Antragsrecht von AktionÀren in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)
Jeder AktionÀr ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt AntrÀge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung
bedĂŒrfen (Ausnahme: Vorschlag von Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat;
diesbezĂŒglich siehe auch die AusfĂŒhrungen zu § 110 AktG oben).
Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem AktionÀr ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich sind. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschÀftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns
sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
- sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufĂŒgen, oder
- ihre Erteilung strafbar wÀre.
Nachweisstichtag und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist somit der 4. Juni 2013.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Ende des Nachweisstichtags AktionÀr ist und dies der Gesellschaft
nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genĂŒgt fĂŒr den Nachweis
des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine DepotbestÀtigung
gemÀà § 10a AktG. Sie muss vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums
oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.
Die DepotbestÀtigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
- Angaben ĂŒber den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlicher Code;
- Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name (Firma), Anschrift, Geburtsdatum bei
natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
- Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs;
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; und
- Den Zeitpunkt, auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht.
Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 4.
Juni 2013 beziehen. Sie kann daher nicht vor dem 5. Juni 2013
ausgestellt werden! Die DepotbestÀtigung wird in deutscher oder
englischer Sprache entgegengenommen. Die DepotbestÀtigung muss der
Gesellschaft spÀtestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spÀtestens am 11. Juni 2013, an
die GeschÀftsanschrift der Gesellschaft KÀrntner Ring 11-13, A-1010
Wien (Zugang ĂŒber Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) per Post
oder Boten, per Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062 oder als
eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail unter
anmeldung.catoil(at)hauptversammlung.at zugehen.
Die Gesellschaft macht von der Ausnahmebestimmung des § 262
Abs 20 AktG Gebrauch. Die Gesellschaft nimmt daher
DepotbestĂ€tigungen nicht ĂŒber ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetzwerk der Kreditinstitute,
dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können
(SWIFT), entgegen.
Bestellung eines Vertreters
GemÀà § 113 AktG hat jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natĂŒrliche
oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter
nimmt im Namen des AktionÀrs an der Hauptversammlung teil und
hat dieselben Rechte wie der AktionÀr, den er vertritt. Die
Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt und
der Gesellschaft per Post oder Boten an ihre GeschÀftsanschrift
KĂ€rntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang ĂŒber Mahlerstrasse 12,
Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer
+43(0)1890050062 oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF
Format per E-Mail unter anmeldung.catoil(at)hauptversammlung.at
ĂŒbermittelt werden und wird von der Gesellschaft gemÀà §
114 AktG zurĂŒckbehalten. Auch der Widerruf einer Vollmacht ist an
die vorgenannte Anschrift, Telefax- Nummer oder als eingescannter
Anhang in TIF oder PDF Format an die vorgenannte E-Mail Adresse
vorzunehmen. Ein Formular fĂŒr die Erteilung und den Widerruf der
Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.catoilag.com) unter Investor Relations abrufbar. Bei
depotverwahrten Inhaberaktien sind zur Identifizierbarkeit des
AktionĂ€rs der Name des depotfĂŒhrenden Kreditinstituts sowie die
Depotnummer anzugeben. Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses
zusÀtzlich zur DepotbestÀtigung die ErklÀrung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung ĂŒbergeben wird, hat die
Vollmacht der Gesellschaft bis spÀtestens 13.6.2013 zuzugehen.
Die Gesellschaft macht von der Ausnahmebestimmung des § 262 Abs 20 AktG
Gebrauch. Die Gesellschaft nimmt daher Vollmachten oder ihren Widerruf nicht
ĂŒber ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetzwerk der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können (SWIFT), entgegen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte:
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 48.850.000 und ist eingeteilt
in 48.850.000 auf Inhaber lautende StĂŒckaktien. Jede StĂŒckaktie
gewÀhrt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrÀgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 48.850.000
Stimmrechte. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Wien, im Mai 2013
Der Vorstand
RĂŒckfragehinweis:
Thomas M. Krammer
Tel: +49 (0)69 920 37 183
E-Mail Thomas.Krammer(at)fticonsulting.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: C.A.T. oil AG
KĂ€rntner Ring 11-13
A-A-1010 Wien
Telefon: +43(0) 1 535 23 20 - 0
FAX: +43(0) 1 535 23 20 - 20
Email: ir(at)catoilag.com
WWW: http://www.catoilag.com
Branche: Ăl und Gas Exploration
ISIN: AT0000A00Y78
Indizes: SDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch