(ots) - Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Transaktion eigene Aktien
03.05.2013 20:52
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 Abs. 1 WpHG
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Aktienrückkauf für
Mitarbeiter-Beteiligungsprogramm
Der Vorstand der Drägerwerk Verwaltungs AG als persönlich haftende
Gesellschafterin der Drägerwerk AG & Co. KGaA ('Dräger') hat heute
beschlossen, bis zu 6.847 Stück eigene Vorzugsaktien für die Durchführung
des am 11. Februar 2013 beschlossenen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu
erwerben.
Der Aktienrückkauf erfolgt grundsätzlich gemäß der Bestimmung des § 71 Abs.
1 Satz 1 Nr. 2 AktG. Soweit die zu erwerbenden Vorzugsaktien Personen
gewährt werden sollen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der
Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder
standen, erfolgt der Rückkauf aufgrund der Ermächtigung der
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 04. Mai 2012, bis zu 10% des
Grundkapitals an eigenen Aktien zurückzukaufen.
Der Rückkauf erfolgt in beiden Fällen nach den sog. Safe-Harbour-Regelungen
der §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr.
2273/2003 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für
Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen.
Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Hinsichtlich des Kaufpreises werden
die Vorgaben der Safe-Harbour-Regelung eingehalten. Für diejenigen
Vorzugsaktien, die auf Grundlage der Hauptversammlungsermächtigung erworben
werden, darf der Kaufpreis je Vorzugsaktie (ohne Erwerbsnebenkosten)
zusätzlich den am entsprechenden Börsenhandelstag durch die
Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Vorzugsaktien im Xetra-Handel an der
Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder
unterschreiten.
Der Rückkauf wird durch die mandatierte Bank innerhalb eines Zeitraumes
eines Monats nach der am 03. Mai 2013 stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung durchgeführt werden. Der Zeitraum für den Rückkauf kann
bei Bedarf von Dräger verlängert werden. Die Bank wird allein über den
konkreten Zeitpunkt des Erwerbs der Vorzugsaktien bestimmen.
Dräger wird auf der Internetseite der Gesellschaft www.drager.com in der
Rubrik Investor Relations über den Verlauf des Rückkaufprogramms nach den
gesetzlichen Bestimmungen berichten.
Drägerwerk AG & Co. KGaA
Moislinger Allee 53-55
23558 Lübeck, Deutschland
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Investor Relations:
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Corporate Communications:
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melanie.kamann(at)draeger.com
Disclaimer
Diese Mitteilung enthält Aussagen über die zukünftige Entwicklung des
Dräger-Konzerns. Diese zukunftsbezogenen Aussagen basieren auf den
gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie
den ihm derzeit verfügbaren Informationen und sind nach bestem Wissen und
Gewissen zusammengestellt worden. Hinsichtlich solcher zukunftsbezogenen
Aussagen kann keine Garantie und keine Haftung für den Eintritt der
genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse übernommen werden. Die
zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer
Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten Risiken und Unwägbarkeiten, die sich
dem Einfluss des Unternehmens entziehen und beruhen auf Annahmen, die sich
möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Unbeschadet rechtlicher
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Verpflichtung, die in dieser Meldung gemachten zukunftsbezogenen Aussagen
zu aktualisieren. Alle wichtigen Finanztermine entnehmen Sie bitte unserer
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Unternehmen: Drägerwerk AG & Co. KGaA
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067 7, DE 000 555 071 9
WKN: 555060, 555063 Vorzüge, 555065 Genussschein A, 555067
Genussschein K, 555071 Genussschein D
Indizes: TecDAX
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