(ots) - Zum Parteitagsbeschluss der FDP für tarifliche
Lohnuntergrenzen erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates,
Wolfgang Steiger:
"Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn rot-grüner Prägung
macht viele Menschen erst arbeitslos und dann arm. Tarifliche,
regionen- und branchenspezifische Lohnuntergrenzen sind dagegen ein
wirkungsvolles Instrument gegen soziale Verwerfungen. Ich begrüße
ausdrücklich, dass nach der CDU nun auch die FDP dem Wirtschaftsrat
gefolgt ist und weiße Flecken in der Tariflandschaft durch tarifliche
Lohnuntergrenzen ersetzen möchte", so Wolfgang Steiger,
Generalsekretär des Wirtschaftsrates.
Steiger weiter: "Alle Alarmglocken müssen schrillen, wenn in
Westdeutschland mehr als ein Drittel und in den neuen Bundesländern
sogar mehr als die Hälfte der Beschäftigten weder nach einem
Branchen- noch nach einem Firmentarifvertrag bezahlt werden. Jeder
Arbeitnehmer, der mit einer Entlohnung unterhalb seiner erbrachten
Leistung bezahlt wird, ist einer zu viel. Wer seine Verantwortung für
die hart arbeitenden Männer und Frauen in unserem Land ernst nimmt,
dem muss es ein Anliegen sein, dass soziale Verwerfungen aufgrund
weißer Flecken in der Tariflandschaft durch tarifliche
Lohnuntergrenzen verhindert werden.
Gleichzeitig können nur Arbeitsplätze, deren Kosten am Markt
erwirtschaftet werden, auf Dauer erhalten bleiben. So würde ein
einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro nach
Berechnungen des ifo Instituts über eine Million Arbeitsplätze in
Deutschland gefährden.
Deshalb plädiert der Wirtschaftsrat für in der Tarifautonomie
verankerte, branchen- und regionalspezifische Lohnuntergrenzen unter
Berücksichtigung wichtiger Leitplanken:
Vorrang für Tarifverträge: Lohnuntergrenzen dürfen nur dort in
Frage kommen, wo es weiße Flecken in der Tariflandschaft gibt. Absage
an politische Mindestlöhne: Für Lohnuntergrenzen müssen die
Sozialpartner zuständig sein, nicht die Politik. Ermöglichung
branchenspezifischer, regionaler Regelungen: Einen
beschäftigungsfeindlichen bundeseinheitlichen Mindestlohn darf es
nicht geben."
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