(ots) - Derzeit leben mehr als 2,4 Millionen
pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Doch nur für jeden Siebten
reicht die Grundversorgung der gesetzlichen Pflegeversicherung aus.
Bei ambulanter Pflege kann es innerhalb von zehn Jahren zu mehr als
240.000 Euro Eigenanteil kommen. Die Pflege kann so zur
Vermögensfalle werden - auch für Kinder und Ehepartner. Eine private
Vorsorge ist dagegen ein sicheres Fundament für den Pflegealltag. Die
Basler Versicherungen geben fünf Tipps, wie sich frühzeitig jeder für
den Pflegefall absichern und vor Altersarmut schützen kann.
Das Risiko im Alter zum Pflegefall zu werden, liegt bei 1:6. Doch
nur wenige kümmern sich rechtzeitig um eine private Absicherung für
den Ernstfall. Denn viele Bundesbürger sind nicht ausreichend über
die Vorteile einer privaten Pflegeversicherung informiert. Diese kann
vor massiven finanziellen Belastungen im Pflegefall schützen.
1. Was bringt so eine Versicherung? Pflegebedürftige müssen bei
alltäglichen Aufgaben von ambulanten Diensten oder in Pflegeheimen
unterstützt werden. Die Kosten, die hierfür anfallen, werden nur zum
Teil von der gesetzlichen Pflegeversicherung gedeckt. Der Rest muss
aus eigener Tasche gezahlt werden. Je nach Pflegestufe, kann es dabei
leicht zu 2.000 Euro monatlichem Eigenanteil kommen.
Die private Pflegeversicherung garantiert im Pflegefall eine
lebenslange monatliche Rente, die an die eigenen Bedürfnisse
angepasst werden kann. Im Gegensatz zu einer
Pflegetagegeldversicherung sind die monatlichen Leistungen stabil und
davon unabhängig, wer pflegt und wo gepflegt wird. Zudem ist die
Versicherung bei der Vermittlung von ambulanten Diensten,
Pflegeheimen und ärztlicher Betreuung behilflich.
2. Kann man medizinisch vorsorgen? Mit jährlichen Untersuchungen
lassen sich Erkrankungen, die als Risikofaktor für den Pflegefall
gelten, frühzeitig erkennen und vorbeugen. Bluthochdruck oder
Diabetes werden bei mehr als zwei Drittel der Altersgruppe 60 Plus
festgestellt. Fast drei Viertel der betroffenen Männer und mehr als
die Hälfte aller betroffenen Frauen wussten zuvor nichts von ihrer
Erkrankung. Wer also schon früh vorbeugt, kann das Risiko verringern,
ein Pflegefall zu werden. Außerdem wird die Vorsorge bei manchen
Versicherungen mit einer Prämie honoriert - wie zum Beispiel bei dem
VorsorgeBonus der Basler Versicherungen.
3. Wie früh soll die Pflegeversicherung abgeschlossen werden? Es
ist ein Irrglaube, dass man sich erst im fortgeschrittenen Alter um
die Pflegeversicherung kümmern muss. Denn zum Pflegefall kann jeder
werden, ob durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall. In
Deutschland gibt es über 300.000 Pflegebedürftige, die jünger sind
als 60 Jahre.
"Deshalb sollten sich bereits Berufseinsteiger so früh wie möglich
um die private Pflegevorsorge kümmern", sagt Jan Garbade,
Pflegeversicherungsexperte bei den Basler Versicherungen. Das
Mindesteintrittsalter für eine Pflegeversicherung liegt je nach
Anbieter zwischen 18-30 Jahren. Der Vorteil für junge Versicherte:
Sie profitieren länger von Bonusprogrammen. Der Abschluss einer
Pflegeversicherung in jungen Jahren ist ratsam, jedoch können moderne
Pflegerententarife auch noch zu einem späteren Zeitpunkt als
Einmalzahlung oder zu laufendem Beitrag abgeschlossen werden. Die
Altersgrenze für den Versicherungsabschluss liegt im Durchschnitt
zwischen 70-75 Jahren.
4. Was passiert mit den Beitragszahlungen im Falle einer
Arbeitslosigkeit? Bei den meisten Versicherern können im Falle einer
Arbeitslosigkeit Beitragszahlungen auf einen monatlichen
Mindestbeitrag reduziert werden. Bei den Basler Versicherungen kann
man die Zahlungen auf 10 Euro im Monat drosseln.
5. Was passiert mit den Beiträgen im Todesfall? Beim Todesfall des
Pflegebedürftigen wird der eingezahlte Betrag oder eine bestimmte
Anzahl an Monatsrenten den Hinterbliebenen ausgezahlt. Doch hier
unterscheiden sich die Leistungen der Versicherer am meisten. Die
Basler Versicherungen bieten einen besonderen Todesfallschutz, der
den Hinterbliebenen sechs volle Monatsrenten garantiert. Auch wenn
der Pflegefall bereits eingetreten ist, bleibt dieser Todesfallschutz
erhalten.
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