(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Fusion/Ãœbernahme/Beteiligung
09.05.2013
Linz, 9. Mai 2013: Die österreichische Übernahmekommission hat die
S&T AG über die Veröffentlichung der folgenden Pressemitteilung
informiert:
"Der 2. Senat der Übernahmekommission hat am 25. Jänner 2013 die
Einleitung eines Feststellungsverfahrens betreffend die S&T AG (FN
190272m), deren Aktien im Prime Standard am Regulierten Markt der
Frankfurter Börse in Deutschland notieren, beschlossen. Gegenstand
des Verfahrens war die Prüfung, ob für grosso holding Gesellschaft
mbH (FN 123293p), Quanmax Inc. (Taipeh, Taiwan) und Quanmax Malaysia
Sdn. Bhd. (Penang, Malaysia) sowie allfällige weitere gemeinsam
vorgehende Rechtsträger die Pflicht zur Stellung eines
Ãœbernahmeangebotes an alle Beteiligungspapierinhaber der S&T AG
besteht.
Der 2. Senat der Ãœbernahmekommission hat dazu am 8. Mai 2013
entschieden, dass Quanmax Inc., Quanmax Malaysia Sdn. Bhd., grosso
holding Gesellschaft mbH und Herr DI Hannes Niederhauser eine Gruppe
gemeinsam vorgehender Rechtsträger bilden, die verpflichtet sind,
innerhalb von zwanzig Börsetagen ab Zustellung des
Feststellungsbescheids ein Pflichtangebot anzuzeigen. Weiters hat der
2. Senat entschieden, dass die Möglichkeit der Reduktion der
kontrollierenden Beteiligung oder das Rückgängigmachen des Erlangens
der kontrollierenden Beteiligung durch die gemeinsam vorgehenden
Rechtsträger auf sonstige Weise zur Vermeidung der Angebotspflicht
nicht besteht. Das öffentliche Pflichtangebot richtet sich nur an
jene Beteiligungspapierinhaber der S&T AG, die bereits vor Eintragung
der Verschmelzung an der S&T AG (ehemalige Quanmax AG) beteiligt
waren.
Durch die Verschmelzung der S&T System Integration & Technology
Distribution AG (FN 47292y) als übertragende Gesellschaft auf die
Quanmax AG (nach Änderung der Firma bei Verschmelzung S&T AG; FN
190272m) als übernehmende Gesellschaft und die in diesem Zusammenhang
vorgenommenen Wahlen in den Aufsichtsrat in der außerordentlichen
Hauptversammlung vom 6. November 2012 wurde ein Kontrollwechsel bei
der vormaligen Quanmax AG (heute S&T AG; FN 190272m) ausgelöst. Die
bisher kontrollierende Aktionärsgruppe bestehend aus Quanmax Inc. und
Quanmax Malaysia Sdn. Bhd. wurde um den, durch die Verschmelzung neu
dazugekommenen, Aktionär grosso holding Gesellschaft mbH erweitert.
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurde festgestellt, dass auch Herr
DI Hannes Niederhauser Teil der kontrollierenden Aktionärsgruppe
ist."
Nach Auskunft der betreffenden Rechtstraeger prüfen diese
Rechtsmittel gegen den Bescheid, um die Angebotspflicht zu
beseitigen.
Ãœber die S&T AG: Die S&T AG (ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, SANT),
vormals Quanmax AG, notiert im Prime Standard der Frankfurter Börse.
Mit 1.500 Mitarbeitern und Niederlassungen in 19 zentral- und
osteuropäischen Ländern zählt das Unternehmen zu den drei größten
IT-Systemhäusern in Osteuropa. S&T kann insbesondere mit einem breit
aufgestellten Produkt- bzw. Eigentechnologieportfolio punkten und
dieses Spektrum flächendeckend in Zentral- und Osteuropa anbieten.
Rückfragehinweis:
ir(at)snt.at; +437327664150;
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: S&T AG
Industriezeile 35
A-4021 Linz
Telefon: +43(732)7664-0
FAX: +43(732)7664-801
Email: kontakt(at)quanmax.ag
WWW: www.snt.at
Branche: Informationstechnik
ISIN: AT0000A0E9W5
Indizes:
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch