Bericht der GOAL Group ĂŒber den Markt fĂŒr Wertpapier-Sammelklagen:
Bis 2020 werden AnsprĂŒche von mehr als 2 Milliarden USD nicht geltend gemacht werden, weil Berechtigte sich nicht an den Verfahren beteiligen
(firmenpresse) - London, Mai 2013 â Nach einer neuen Prognose der GOAL Group, den globalfĂŒhrenden Spezialisten fĂŒr Sammelklagen (class actions), wird das Volumen der BetrĂ€ge, die in Wertpapier-Sammelklagen auĂerhalb der USA zugesprochen werden, bis 2020 auf 8,3 Milliarden USD jĂ€hrlich steigen. Die Studie der GOAL Group zeigt auch, dass bis zum Ende des Jahrzehnts jĂ€hrlich 2,02 Milliarden USD, die eigentlich den Anlegern zustehen, nicht eingefordert werden dĂŒrften, wenn der Anteil der Berechtigten, die sich nicht an einer Sammelklage beteiligen, genauso hoch ist wie in den USA.
DarĂŒber hinaus warnt der Bericht, dass sich auĂerhalb der USA die Verfahrensbeteiligten bereits zu Beginn eines Verfahrens melden mĂŒssen, weshalb die Anleger jetzt aktiv werden mĂŒssen, um sich die ihnen zustehenden Renditen zu sichern. TreuhĂ€nder, zum Beispiel Fondsmanager oder Depotbanken, die jetzt nicht aktiv werden, setzen sich potenziellen rechtlichen Risiken aus. Aufgrund der Erfahrungen in den USA, aber auch der sich herausbildenden vertraglichen Verpflichtungen ist zu vermuten, dass die TreuhĂ€nder selbst verklagt werden könnten, wenn sie nicht sicherstellen, dass Anleger an Sammelklagen beteiligt sind, um einen Teil ihrer Investmentverluste gutzumachen.
Dies ist ein Weckruf an TreuhĂ€nder. Die zunehmende Zahl der Sammelklagen auĂerhalb der USA wie auch einige Anzeichen dafĂŒr, dass manche Depotbanken ihre Dienste bezĂŒglich Sammelklagen auf bestimmte LĂ€nder beschrĂ€nken, deuten darauf hin, dass der Anteil derer, die sich nicht an Verfahren beteiligen, mindestens so groĂ sein dĂŒrfte wie zurzeit in den USA â möglicherweise sogar noch deutlich gröĂer. DarĂŒber hinaus gibt es Anhaltspunkte dafĂŒr, dass Fonds jetzt in den vertraglichen Vereinbarungen mit ihren Depotbanken festschreiben, dass ihre Depotbanken dafĂŒr verantwortlich sind, Sammelklagen festzustellen und sich daran zu beteiligen.
Stephen Everard, CEO der GOAL Group meint dazu: âBis vor Kurzem lag der Schwerpunkt der Sammelklagen in Wertpapiersachen in den USA, der in dieser Hinsicht am weitesten entwickelten Rechtsordnung. Inzwischen gibt es jedoch immer mehr Sammelklagen auĂerhalb der USA, und es wird damit gerechnet, dass sich dieser Bereich Ă€hnlich entwickeln wird, wie es bei den US-Sammelklagen zu Beginn dieses Jahrhunderts der Fall war. Diese internationale Diversifizierung scheint auf einem Zusammenspiel verschiedener Faktoren zu beruhen: zum einen darauf, dass die US-Bundesgerichte ihre ZustĂ€ndigkeit enger definieren, zum anderen darauf, dass immer mehr LĂ€nder der Welt eigene Verfahren fĂŒr Sammelklagen in ihre Rechtsordnungen aufnehmen wollen. DarĂŒber hinaus haben manche Rechtsordnungen â zurzeit sind dies die Niederlande und Kanada â den Begriff einer globalen âclassâ eingefĂŒhrt, in der Nicht-US-Anleger in Aktien, die an einer Nicht-US-Börse notiert sind, ihre Wertpapier-Sammelklagen in den Gerichten dieser LĂ€nder erheben können. Es gibt keinen guten Grund, sich nicht an solchen Verfahren zu beteiligen, da es jetzt mehrere Spezialdienstleister gibt, die diese Sachen zu relativ niedrigen Kosten erledigen.â
Methode
Die Prognose der jĂ€hrlichen Abwicklungsvolumina fĂŒr Nicht-US-Rechtsordnungen basiert auf einem auf 2020, das Ende des Jahrzehnts, bezogenen Modell. Das Modell, fĂŒr das GOALs eigene Daten und Sachkenntnis genutzt und externe Quellen zur BestĂ€tigung einbezogen wurden, basiert auf der mit US-Sammelklagen gewonnenen Erfahrung. Auf dieser Grundlage wird das Volumen der BetrĂ€ge geschĂ€tzt, die in anderen LĂ€ndern sowie in den Rechtsordnungen, die die Vertretung auslĂ€ndischer KlĂ€ger und deren EntschĂ€digung gestatten, ĂŒber die nĂ€chsten acht Jahre jĂ€hrlich in Sammelklagen zugesprochen werden dĂŒrften. GOALs Prognosemodell ist konservativ gestaltet und lĂ€sst bei den US-Daten die groĂen Datenspitzen auĂer Betracht.
Ende
Exemplare des vollstĂ€ndigen GOAL-Berichts mit dem Titel âRecovery Responsibilityâ können bei Lindsell Marketing (siehe unten) angefordert werden.
Pressekontakte
Yanina Iskhakova, Lindsell Marketing
(t) +44 (0)20 7402 0510, (e) yanina(at)lindsellmarketing.com
Ăber die GOAL Group Limited (GOAL)
Die 1989 gegrĂŒndete GOAL Group Limited (GOAL) ist der fĂŒhrende Experte fĂŒr Sammelklagen und SteuerrĂŒckforderungen. Zu Goals erstklassigem Kundenstamm zĂ€hlen einige der weltgröĂten globalen Depotbanken, Asset-Manager, Privatbanken, Pensionsfonds, Hedgefonds, hochvermögende Privatpersonen, Investmentbanken, Prime Broker und Fondsmanager aus allen Teilen Europas, aus den USA und Fernost.
GOALs Sammelklagen-Service, der durch die in Goals Alleineigentum stehende Tochtergesellschaft Goal Global Recoveries Limited (âGGRLâ) erfolgt, unterstĂŒtzt natĂŒrliche und juristische Personen, die als AktionĂ€re eines Unternehmens durch Fehlmanagement bzw. rechtswidriges Verhalten Verluste erlitten haben. Nach GOALs Berechnungen haben AktionĂ€re zwischen 2000 und 2007 fast 12 Milliarden USD nicht eingefordert, weil sie es versĂ€umten, ihre SchadensersatzansprĂŒche zu verfolgen. Zurzeit arbeitet GOAL daran, die im Zeitraum 2008-2011 nicht geltend gemachten Forderungen einzuschĂ€tzen.
Im Bereich der SteuerrĂŒckforderung ist GOALs Flaggschiff-Produkt das GTRS (Global Tax Reclamation System), das als Softwareinstallation oder als Outsourced-Service angeboten wird. Mit diesem System können Depotbanken Kapitalertragsteuern, die fĂŒr auslĂ€ndische Wertpapiere an die dortigen Behörden abgefĂŒhrt wurden, auf Grundlage der internationalen Doppelbesteuerungsabkommen zurĂŒckfordern. Dieser Service wird fĂŒr weltweit tĂ€tige Finanzinstitute erbracht, unter anderem fĂŒr 5 der 10 weltfĂŒhrenden Depotbanken.
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