(ots) - Betriebliche Altersversorgung muss für Arbeitnehmer
attraktiv und für Unternehmen handhabbar bleiben. Die
EU-Niedrigzinspolitik belastet die betriebliche Altersversorgung,
zumindest Aufsichts- und Steuerrecht müssen dringend angepasst
werden. Drohende Fehlanreize wie Solvency II,
Finanztransaktionssteuer und praxisferne EU-Standards müssen dringend
verhindert, steuerliche Restriktionen schleunigst abgebaut werden.
Politik und Sozialpartner sollten die Vorteile kollektiver Modelle
nutzen und angesichts wachsender Versorgungslücken gemeinsam eine
bAV-Verbreitungsoffensive starten.
bAV-Verbreitungsoffensive von Politik und Sozialpartnern
erforderlich "Kein System der Kapitaldeckung ist so effizient wie die
bAV, keines genießt so hohe Wertschätzung der Arbeitnehmer, keines
ist weltweit so erfolgreich, keines hat so hohes
Verbreitungspotenzial, und ausgerechnet hier droht eine
kontraproduktive Mischung, wie es sie seit Jahrzehnten nicht gegeben
hat," erklärte der aba-Vorsitzende Heribert Karch heute in Berlin am
Vortag der Tagung zum 75. Jubiläum der aba. "Es muss der Weg geebnet
werden für eine bAV-Verbreitungsoffensive von Politik und
Sozialpartnern" forderte Karch. "Gerade jetzt, wo wir das Engagement
aller Akteure für gute Betriebsrenten dringender brauchen denn je,
müssen die schleichenden Fehlentwicklungen der letzten Jahre
schnellstens korrigiert werden" betonte Karch.
EU-Niedrigzinspolitik - zumindest Aufsichts- und Steuerrecht
müssen angepasst werden
"Die aba verkennt nicht die große Herausforderung für die
EU-Staaten, das Finanzsystem in der Balance zu halten. Wir warnen
aber davor, dass die erheblichen Anstrengungen von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern zum Aufbau von Betriebsrenten durch die
Niedrigzinspolitik großen Schaden nehmen können," erklärte der
aba-Vorsitzende. Die aktuelle Politik der Notenbanken träfe vor allem
kleine Sparer, aber auch die auf die Deckungsmittel der betrieblichen
Altersversorgung erzielbaren Renditen würden dadurch geringer. "Die
nachgelagerte Besteuerung in der bAV kann für den heute sparenden
Arbeitnehmer die Nachteile noch weitgehend abfangen, aber wir
brauchen eine Trendwende, um die zunehmenden Lasten der Unternehmen
für Pensionszusagen zu begrenzen" betonte Karch. Angesichts der
aktuellen Zinssituation sei der derzeitige steuerliche Rechnungszins
für Pensionsrückstellungen und Unterstützungskassen viel zu hoch,
eine betriebswirtschaftlich effiziente Vorfinanzierung sei nur noch
eingeschränkt möglich. Zudem werde immer deutlicher, dass die zu
erwartenden Versorgungslücken größer seien als bisher angenommen.
Diese ließen sich in der aktuellen Situation selbst mit der
kostengünstigen betrieblichen Altersversorgung immer schwerer
schließen.
Steuerliche Restriktionen schleunigst abbauen
Die betriebliche Altersversorgung muss leichter handhabbar werden.
"Wir haben nicht zu viele Durchführungswege, sondern zu viele
steuerliche Restriktionen. Diese zwingen den Arbeitgeber zu
Kombinationen von mehreren Durchführungswegen, die völlig unnötig
sind und besonders für den Mittelstand eine echte Hürde darstellen.
Immer häufiger würden durch die faktische Begrenzung der
nachgelagerten Besteuerung im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG auf 4% der
Beitragsbemessungsgrenze sogar tarifvertragliche Beiträge aus der
Förderung externer Versorgungswerke herausgedrängt. Die Besteuerung
muss flexibler werden, um sowohl Entgeltumwandlung als auch
substantielle arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente aufbauen zu
können" erläuterte Karch.
Europa muss Betriebsrenten fördern und nicht beschädigen
"Die Einführung der vorgeschlagenen Finanztransaktionssteuer kann,
je nach Investitionsverhalten, zu Einbußen bei den auszahlbaren
Betriebsrenten von 3,0 bis 8,0% führen" erläuterte der
stellvertretende aba-Vorsitzende Dr. Georg Thurnes und forderte "Die
Finanztransaktionssteuer, durch die man die Finanzindustrie an den
Kosten der Finanzkrise beteiligen will, muss für den Bereich der
betrieblichen Altersversorgung unbedingt verhindert werden." Die
betriebliche Altersversorgung zählt nämlich zu den Leidtragenden der
Finanzkrise - und sicher nicht zu ihren Verursachern! "Die
vorläufigen Ergebnisse der Auswirkungsstudie zeigen: Solvency II ist,
anders als die EU-Kommission behauptet, kein guter Ausgangspunkt für
ein neues Aufsichtsregime für Einrichtungen der betrieblichen
Altersversorgung", betonte Thurnes. Die Geschäftsmodelle von
Versicherern und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
seien grundverschieden, daher müssten auch verschiedene
Aufsichtsregime Anwendung finden.
"Nicht eine Betriebsrente an sich macht Arbeitnehmer immobil,
sondern die einengenden steuerlichen Rahmenbedingungen" stellte
Thurnes fest. Die weitere Dotierung der bestehenden betrieblichen
Altersversorgung sollte für Arbeitnehmer, die innerhalb der EU von
ihrem Arbeitgeber entsandt werden, zumindest für die Zeit der
Entsendung problemlos möglich sein. Die grenzüberschreitende
Ãœbertragung von Kapital innerhalb der betrieblichen Altersversorgung
muss einfacher werden. "Wer über die europaweite Anhebung von
Mindeststandards für Betriebsrenten nachdenkt, der muss auch
eingestehen, dass dies zu höheren Aufwendungen oder niedrigeren
Renten führen wird" betonte der stellvertretende aba-Vorsitzende.
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der
betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem
Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich
unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau
der betrieblichen Altersversorgung ein.
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