(ots) - HanseYachts Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Rechtssache/Kapitalerhöhung
15.05.2013 16:28
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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Ad hoc Meldung der HanseYachts AG nach § 15 WpHG
Greifswald, den 15. Mai 2013
Wichtiger Rechtsstreit
Der Antrag der HanseYachts AG beim Oberlandesgericht Rostock, im Wege des
Freigabeverfahrens nach § 246a AktG feststellen zu lassen, dass die von
einzelnen Aktionären erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen
die Wirksamkeit der Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der
HanseYachts AG vom 10. Dezember 2012 zu TOP 5 (über eine
Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung) und TOP 6 (über
eine Kapitalerhöhung und die entsprechende Satzungsänderung) der Eintragung
der Beschlüsse in das Handelsregister nicht entgegenstehen und dass etwaige
Mängel der Haupt-versammlungsbeschlüsse die Wirkung der Eintragungen
unberührt lassen, ist durch Beschluss des Gerichts vom heutigen Tage
zurückgewiesen worden.
Die Gesellschaft wird weiterhin am Ziel einer Kapitalerhöhung festhalten
und die dazu notwendigen Schritte einleiten.
Ende / End
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HanseYachts Aktiengesellschaft
Salinenstr. 22
17489 Greifswald
Deutschland
Telefon: +49 (0)3834-5792-25
Fax: +49 (0)3834-5792-81
E-Mail: ir(at)hanseyachts.com
Internet: www.hansegroup.com
ISIN: DE000A0KF6M8
WKN: A0KF6M
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