(ots) - Der Deutsche Bundestag behandelt heute in 2. und 3.
Lesung das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
und zur Stärkung der Gläubigerrechte. Eine entsprechende
Beschlussvorlage hat der Rechtsausschuss des Bundestages gestern
verabschiedet. Durch die Reform wird die bisherige sechsjährige
Wohlverhaltensphase halbiert. So erlangt ein Insolvenzschuldner
künftig bereits nach drei Jahren seine Restschuldbefreiung, wenn er
zu diesem Zeitpunkt 35 Prozent seiner Verbindlichkeiten bezahlt hat.
Bislang muss er sechs Jahre lang auf den pfändbaren Teil seines
Einkommens verzichten, um schuldenfrei zu werden. Das Gesetz wird
voraussichtlich zum 1. Juli 2014 in Kraft treten.
Verluste bei Gläubigern
"Wer dem einen Schulden erlässt, schafft auf der anderen Seite
Verluste", sagt Peter Wacket, Geschäftsführer des
Bankenfachverbandes. Ein gesetzlicher Schuldenerlass von 65 Prozent
führt nicht nur zu Fehlanreizen bei Schuldnern, sondern auch zu
erheblichen Verlusten bei Gläubigern. Der Bankenfachverband rechnet
damit, dass die Kreditbanken künftig auf rund ein Viertel ihrer
bisherigen Insolvenzerlöse verzichten müssen, die sich auf einen
zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr belaufen können. In Folge
könnten Kredite teurer werden. Die Regelung trifft nicht nur Banken,
sondern auch Handwerker und andere mittelständische Betriebe. "Wer
Schulden macht, muss sie auch begleichen", so Wacket. Das Gesetz
setzt in dieser Hinsicht ein falsches Signal.
Der Bankenfachverband vertritt die Interessen der Kreditbanken in
Deutschland. Seine Mitglieder sind die Experten für die Finanzierung
von Konsum- und Investitionsgütern wie Kraftfahrzeugen aller Art. Die
Kreditbanken haben aktuell mehr als 140 Milliarden Euro an
Verbraucher und Unternehmen ausgeliehen und fördern damit Wirtschaft
und Konjunktur. Mehr als jeder zweite Ratenkredit stammt von den
Kreditbanken.
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