(ots) - Mit dem diesjährigen "Tag der Selbstverwaltung" am
18. Mai feiert ein wichtiges Prinzip in der Sozialversicherung
Jubiläum: Vor 60 Jahren konnten Versicherte und Rentner in
Sozialwahlen erstmals nach dem Krieg darüber abstimmen, wer ihre
Interessen in den Parlamenten der Sozialversicherung vertreten soll.
Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
"Die Selbstverwaltung verleiht den Beitragszahlern und Rentnern in
der gesetzlichen Rentenversicherung eine eigene, vom Staat
unabhängige Stimme. Bis heute ist die Selbstverwaltung ein tragendes
Element der Sozialversicherung", sagt Martin Hoppenrath, Vorsitzender
der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund.
"Für Versicherte und Rentner wichtige Entscheidungen werden in der
Rentenversicherung nicht vom Staat, sondern von der Selbstverwaltung
getroffen. In den ehrenamtlichen Gremien entscheiden gewählte
Vertreter beispielsweise über die Haushalte und damit über die
Verwendung der Beitragsgelder. Selbstverwaltung ist damit gelebte
Demokratie", betont Cord Peter Lubinski, Vorsitzender des Vorstandes
der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Zudem erbringt die Selbstverwaltung Leistungen, die
Beitragszahlern und Rentnern unmittelbar zugutekommen: Mehrere
Tausend ehrenamtliche Versichertenberater "in der Nachbarschaft"
beraten zu allen Fragen rund um die Rentenversicherung und
unterstützen Ratsuchende vor allem beim Ausfüllen von Anträgen. Und
in Widerspruchsausschüssen überprüfen gewählte Vertreter der
Versicherten und der Arbeitgeber bei Bedarf noch einmal
Entscheidungen der Verwaltung im Einzelfall.
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