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Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses
gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm § 11 Abs 2 VMV
(Gemäß § 82 Abs 10 BörseG wird hierdurch die Veröffentlichungspflicht
gemäß § 65 Abs 1a AktG mit erfüllt.)
In der am 16. Mai 2013 abgehaltenen 95. ordentlichen Hauptversammlung
der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft wurde
insbesondere folgendes beschlossen:
Die Gesellschaft wird zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4
AktG zum Zweck der Veräußerung an eigene Arbeitnehmer, leitende
Angestellte, Mitglieder des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates
ermächtigt, wobei der Anteil der zu erwerbenden Aktien mit 5 % des
Grundkapitals begrenzt ist. Auf Grund dieses Beschlusses dürfen
Aktien nur erworben werden, wenn der Gegenwert je Aktie den
Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen
Einheitskurse für die Aktien der Bank für Tirol und Vorarlberg
Aktiengesellschaft an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen
um nicht mehr als 20 % übersteigt oder unterschreitet. Diese
Ermächtigung gilt bis zum 16. November 2015.
Innsbruck, im Mai 2013
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Mag. Barbara Riesner
Tel.: +43/(0)5 05 333-1403
barbara.riesner(at)btv.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
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Branche: Banken
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Börsen: Amtlicher Handel: Wien
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