PresseKat - Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt keine vollständige Absicherung dar

Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt keine vollständige Absicherung dar

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Wenn ein Mensch als pflegedürftig eingestuft wird, hat in der Regel nicht nur er allein damit zu kämpfen.

(firmenpresse) - Auch die Angehörigen, Familienmitglieder und vielleicht Freunde, sind gefordert. Wie geht man damit um, wenn der Vater, die Mutter oder das Kind den Alltag nicht mehr allein bewältigen kann? Dazu gesellt sich der finanzielle Aspekt. Wer nicht mehr für sich selbst sorgen kann, steht womöglich auch auf das Geld bezogen hilflos da.

Da jeder Mensch von einer Pflegebedürftigkeit betroffen sein kann, muss in diesem Sinne vorgebeugt werden. Dafür sind spezielle Versicherungen da. Grundsätzlich wird zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflichtversicherungen), der privaten Pflegeversicherung und der Pflegezusatzversicherung unterschieden. Da die gesetzliche Variante keine vollständige Absicherung darstellt, müssen die Versicherten notgedrungen zusätzlich privat vorsorgen, wenn sie im Pflegefall hohe Eigenanteile nicht selbst tragen wollen. Da bis zu 2000 Euro monatlich zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen privat aufgebracht werden müssen, ist eine private Pflegetagegeldversicherung zu empfehlen, sofern man sich das leisten kann. Ein Vergleich der Angebote ist immer zu empfehlen, wobei die Kosten allein nicht ausschlaggebend sind. Der Leistungsumfang gehört in jedem Fall berücksichtigt!

Die Hanse Merkur bietet mit ihrer Pflegetagegeldversicherung PA eine gute, aber zugleich auch vergleichsweise günstige Absicherung an. Untersuchungen von unabhängigen Testinstituten wie z.B. der Stiftung Warentest bekräftigen diese Einschätzung. Im Gegensatz zum Vorgänger sieht dieser neue Tarif nun auch Leistungen für den Fall der Pflegestufe 0 (Demenzerkrankung ohne Pflegestufe) vor. Die Leistungen sind mit 25 / 50 / 100 % gestaffelt, abhängig davon ob Pflegestufe I, II oder III vorliegt. Eine anfängliche Wartezeit besteht nicht. Wissenswert ist auch, dass keine Beitragsbefreiung im Leistungsfall erfolgt. Es sei jedoch auch darauf hingewiesen, dass Menschen, die auf besonders hochwertige Bedingungen Wert legen, besser auf andere Angebote zurückgreifen sollten, z.B. auf den Tarif UKV PflegePremium Plus oder den PZTB02 der Allianz. Nähere Informationen findet man unter http://www.pflegeversicherung-experten.de/hanse-merkur-pa.html.




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Datum: 17.05.2013 - 10:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.05.2013

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