(ots) - Mit dem diesjährigen "Tag der Selbstverwaltung" am
18. Mai feiert ein wichtiges Prinzip in der Sozialversicherung
Jubiläum: Vor 60 Jahren konnten Beitragszahler in Sozialwahlen
erstmals nach Kriegsende darüber abstimmen, wer ihre Interessen in
den "Parlamenten" der Sozialversicherungsträger vertreten soll.
"Die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten
prägen in entscheidender Weise die Arbeit von Berufsgenossenschaften
und Unfallkassen", erklärt Dr. Hans-Joachim Wolff, amtierender
Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV). "Dank dieser Selbstverwaltung sind Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen keine anonymen Behörden. Wir bringen die Erfahrungen und
Bedürfnisse von Millionen Beschäftigten, Arbeitgebern und Schülern in
die Arbeit der gesetzlichen Unfallversicherung ein. Sie sind der
Maßstab für die Aktivitäten in Prävention und Rehabilitation."
Marina Schröder, alternierende Vorstandsvorsitzende der DGUV,
ergänzt: "Die Selbstverwaltung ist ein wesentlicher Faktor für die
Akzeptanz der gesetzlichen Unfallversicherung bei Unternehmen und
Versicherten. Ihre Entscheidungen fallen im Konsens. Damit ist
sichergestellt, dass das Verwaltungshandeln dem richtigen Maß folgt.
Deshalb haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen das Vertrauen
und die Unterstützung der Sozialpartner."
Jede Berufsgenossenschaft und Unfallkasse hat eine
Vertreterversammlung und einen Vorstand, die sich aus ehrenamtlichen
Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Versicherten
zusammensetzen. Der Vorstand leitet den Träger und vertritt ihn nach
außen. Die Vertreterversammlung trifft grundsätzliche Entscheidungen,
zum Beispiel über die Satzung, Unfallverhütungsvorschriften und die
Höhe der Beiträge. Darüber hinaus kontrollieren die Mitglieder der
Selbstverwaltung in den Renten- und Widerspruchsausschüssen die
Entscheidungen der Verwaltung, zum Beispiel bei Leistungen für die
Versicherten.
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Spitzenverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften und der
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