(ots) - Die Richter und das Bettchen
Logisch: Ein Kind kann nicht ein Leben lang im ersten kleinen
Bettchen schlafen. Umso erstaunlicher war es, dass dies für den Sohn
einer Hartz-IV-Bezieherin nicht gelten sollte. Sie musste erst bis
vor das Bundessozialgericht ziehen, um eigentlich selbstverständliche
Ansprüche durchzusetzen. Auch für das größere Bett gibt es nun Geld
vom Jobcenter. Es gehört erwartungsgemäß zur Erstausstattung eines
jungen Menschen, die laut Gesetz zu fördern ist.
Einmal mehr zeigt das Urteil, wie problematisch die 2005 in Kraft
getretenen Hartz-IV-Gesetze auch heute noch sind. Auf den Alltag
vieler Menschen waren und sind sie nur unzureichend zugeschnitten. Zu
denken gibt auch, dass sich Hunderttausende gegen die Bescheide der
Jobcenter zur Wehr setzen. Und dies mit großem Erfolg: Fast jeder
zweiten Klage wird ganz oder teilweise stattgegeben, eine beschämende
Quote für die Sozialämter.
Zwar ist es richtig, Gesetze konsequent anzuwenden, um die Kosten
nicht ausufern zu lassen. Zugleich müssen den ohnehin schon nicht auf
Rosen gebetteten Hartz-IV-Empfängern aber kleinliche Streitereien
erspart bleiben. Vor allem gilt dies, wenn es um Kinder und
Jugendliche geht. Höhere Regelsätze wären hilfreich, sind aber
politisch kaum durchsetzbar. Ersatzweise könnten wieder einmalige
Leistungen gewährt werden wie vor der Einführung von Hartz IV. Die
Anschaffung eines Bettes wäre dann kein Fall mehr für höchste
Richter.
Uwe Westdörp
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