Das Aquarium ist gegen Glasbruch versichert, das Auto vollkaskoversichert, und eine Reisegepäckversicherung gibt es auch! Aber besteht auch eine Risikoabsicherung, wenn in leitender Position eine „unglückliche“ und folgenschwere Entscheidung getroffen wird?
(firmenpresse) - Im Zuge der wachsenden Aktionärskultur in Deutschland und der Schweiz wird es immer wahrscheinlicher, dass das Management persönlich in Regress genommen wird. Ist das Unternehmen in einem finanziellen Engpass oder gar in Insolvenz, versuchen Lieferanten, Kunden, Wettbewerber und andere ihre Situation häufig durch Inanspruchnahme des Managements zu verbessern. Dem Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat und Beirat obliegt die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters (§§43 GmbHG, 93 AktG).
Entscheidungen werden oft auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse unter Zeitdruck getroffen. Stellt sich aber im Nachhinein heraus, dass die getroffene Entscheidung nicht der o.g. Sorgfalt entspricht, kann der Manager persönlich in Anspruch genommen werden. Anders als beim einfachen Arbeitnehmer ist ein Anspruch gegenüber dem Unternehmen auf Freistellung von einer persönlichen Inanspruchnahme nach den vom Bundesarbeitsgericht entwickelten: „Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleiches“ höchst ungewiss. Ferner gilt in diesem Fall eine Beweislastumkehr (§§ 93 Abs. 2 AktG); der Manager muss beweisen, dass seine Entscheidung zum damaligen Zeitpunkt sorgfältig getroffen wurde.
Gegen dieses hohe persönliche Risiko kann das Unternehmen seinem Management mit einer „Directors & Officers“ (D&O) Schutz bieten. Im Rahmen der D&O-Versicherung werden unberechtigte Forderungen abgewehrt, berechtigte Forderungen erfüllt und die Kosten der Rechtsverteidigung übernommen. So kann das Management zeitnah handeln, ohne ständig befürchten zu müssen, wegen seiner Entscheidungen seine Zukunft und die der Familie in die Waagschale zu werfen.
Neben einer zivilrechtlichen Haftung besteht für den Manager von heute auch ein strafrechtliches Risiko. In den letzten Jahren hat die strafrechtliche Verantwortung des Managements besonders im Bereich Umwelt und Produktstrafrecht neue Dimensionen angenommen.
Die Gerichtsverfahren sind in diesen Bereichen kostspielig und langwierig. Auch hier kann das Unternehmen seine leitenden Angestellten und Manager mit einer speziellen Industrie-Strafrechtsschutz-Versicherung entlasten. Diese übernimmt in Ermittlungs- und Strafverfahren, die im Zusammenhang mit beruflichen Tätigkeit stehen, die Kosten.
Weitere Probleme bestehen für Manager bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Anstellung, wie Kündigungsstreitigkeiten oder Streitigkeiten um Bezüge oder Gewinnbeteiligungen. Hier kann der Manager sich selbst mit einer Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung absichern. Die allgemeine Privat- und Berufs-Rechtschutzversicherung bietet in diesen Fällen keine Deckung. Die Gerichts- und Anwaltskosten sind oft besonders hoch, da der Streitwert beispielsweise bei Kündigungen bis zu drei Jahresbezüge betragen kann. Manager sind keine Arbeitnehmer. Deswegen finden die Streitigkeiten vor den ordentlichen Zivilgerichten statt. Unterliegt der Manager, muss er anders als bei den Arbeitsgerichten auch die Kosten der Gegenseite übernehmen.
Ebenso wie die Aktionärskultur kommen die genannten Versicherungen aus dem US-amerikanischen Raum. Dort würde ein Manager ohne eine solche Absicherung seiner persönlichen Haftung gar nicht tätig werden. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme des Managements in Deutschland wächst auf Grund der aktuellen Entwicklungen. Schutzbestimmungen und -richtlinien, die dem Arbeitnehmer eine „gewisse“ Absicherung bieten, gelten für den Manager nicht. Eine Inanspruchnahme bedeutet für ihn damit in vielen Fällen der persönliche Ruin.
Stellen Sie also sich und Ihrem Unternehmen die Frage: Ist mein persönliches Risiko abgesichert?
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