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Finanz- und Liquiditätsplanung in der Gastronomie: Beschaffung liquider Mittel im unternehmerischen Alltag

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(firmenpresse) - Eine fundierte Finanz- und Liquiditätsplanung ist die Basis für jedes erfolgreiche Unternehmen. Leider wird diese Tatsache mitunter schwer vernachlässigt – auch in der Gastronomie. Ein grober Fehler, denn nur mit vorausschauender Planung können Investitionen getätigt, Zahlungsverpflichtungen beglichen und Reserven angelegt werden, die das Weiterbestehen des Unternehmens sichern. Zusätzlich hilft eine ausführliche Finanzplanung im Vorfeld, den Überblick nicht zu verlieren und eine realistische Sichtweise auf die Gesamtsituation des Betriebes zu bekommen.

Eine hohe Eigenkapitalquote erweist sich in der Regel vor allem in der Anfangsphase als hilfreich. Mittels Bargeld, Bankguthaben und sonstigem Kapital aus eigener Tasche kann eine gute Basis für die Geschäftstätigkeit geschaffen werden. Auch Beteiligungen externer Investoren erweisen sich oft als erfolgsversprechende Finanzierungsform. Selten ist es allerdings der Fall, dass ein Unternehmen gänzlich ohne fremdes Kapital auskommt – vor allem in der Gastronomie, wo tagtäglich hohe Ausgaben getätigt werden müssen, um das Geschäft am Laufen halten und die Kunden zufrieden stellen zu können. Die relativ bequeme Fremdkapitalbeschaffung durch Bankkredite ist allerdings in den letzten Jahren, speziell als Folge der Finanzkrise, deutlich erschwert worden. Besonders betroffen von dieser restriktiven Kreditpolitik sind Gastronomiebetriebe als verhältnisweise risikoträchtige Unternehmungen. Diese sind als Kreditnehmer nicht mehr so gerne gesehen wie früher. Aus diesem Grund wird es für die Branche immer wichtiger, das Augenmerk auf alternative Finanzierungsformen zu legen. Hilfreich kann hier ein Partner mit langjähriger Erfahrung sein, der den Gastronomiebetrieb durch die Finanzplanung begleitet und Hilfestellung leistet. Denn nur wer richtig informiert ist weiß auch, wie er bestmöglich die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sicherstellt.

Befindet sich der Gastronomiebetrieb erst in der Anfangsphase steht dem Unternehmen im Idealfall ein Gründungszuschuss in Form von Förderungen und Befreiungen zu. Nicht immer ist es allerdings einfach, sich hier durch den Papierdschungel zu wühlen und hilfreiche detaillierte Informationen zu erhalten. Auch das AMS unterstützt arbeitslose Personen mittels eines Unternehmensgründungsprogrammes beim Einstieg in die Selbstständigkeit. Oftmals werden in diesem Zusammenhang auch Förderungen gewährt, die es Gastronomiebetrieben mittels geförderter Kredite erleichtern, an Kapital zu kommen.





Ein Lieferantenkredit hilft dem Unternehmen über kurzfristige Liquiditätsengpässe hinweg. Der Lieferant gewährt hier dem Kunden ein Zahlungsziel von einem gewissen Zeitraum. Das bedeutet, dass der Kunde die erworbenen Waren erst nach Ablauf einer Zeitspanne bezahlen muss. Oft wird zur Sicherung der Zahlung in diesem Fall ein Eigentumsvorbehalt vereinbart, das heißt, die Waren bleiben bis zum tatsächlichen Begleich der Schuld offiziell im Eigentum des Lieferanten. Genauso kann sich die Gewährung von Skonti positiv auf die Liquidität eines Gastronomiebetriebes auswirken, da diese – bei baldiger Bezahlung – den zu zahlenden Betrag vermindern.

Im Alltagsgeschäft eines Gastronomieunternehmens gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, mittels Rabatten finanzielle Vorteile zu erzielen. Vorwegrabatte stellen eine interessante Alternative zu Darlehen von Lieferanten dar. Hierbei entfallen die Darlehensverpflichtungen, was eine finanzielle Erleichterung für das Unternehmen bedeutet, und werden durch reine Bezugsverpflichtungen ersetzt. Jahresrabatte und Jahresboni können oft vereinbart werden, wenn schon eine länger andauernde Geschäftsbeziehung zwischen Hersteller und Gastronomiebetrieb besteht. Hierbei wird in der Regel ein Jahresrabatt bzw. -bonus auf den Umsatz gewährt, meistens in Form einer Gutschrift oder Auszahlung, im selteneren Fall in Form von Waren. Auch Treuerabatte lassen sich bei einer längeren Geschäftsbeziehung oftmals aushandeln. Diese werden vom Hersteller gerne gewährt, um etwaige Mitbewerber abzuhalten. Somit profitieren hier sowohl Produzent als auch Gastronomiebetrieb. Ebenso verhält es sich bei Funktionsrabatten, für die der Unternehmer sich verpflichtet, gewisse Aufgaben zu erfüllen. Im Falle eines Gastronomiebetriebes handelt es sich hier zumeist um Werbung. Aus diesem Grund ist der Funktionsrabatt eng mit dem weiter unten erwähnten Werbezuschuss verknüpft. Bei Waren, die einer starken saisonalen Schwankung unterliegen, wie es in der Gastronomie häufig der Fall ist, bietet es sich an, Saisonrabatte zu verhandeln. Auch Naturalrabatte stellen mitunter eine große finanzielle Erleichterung dar. In Form von Drauf- oder Dreingaben wird ein Rabatt durch Lieferung von Waren gewährleistet. Das bedeutet, dass der Gastronom mehr Waren bekommt, als er eigentlich bezahlt. Gründe für diese Form eines Rabattes sind zumeist große Bestellungen oder die Belohnung der Kundentreue. Teilweise werden solche Rabatte auch als Lockvogelangebote genutzt. Was auch immer die Beweggründe für die Gewährung sein mögen, der Effekt bleibt derselbe: eine finanzielle Erleichterung für das Unternehmen.

Die weiter oben bereits erwähnten Werbekostenzuschüsse sind eine interessante Finanzierungsform für Gastronomiebetriebe. Hierunter versteht man einen Geldbetrag, der dem Betrieb vom Hersteller eines bestimmten Produktes zur Vermarktung ebendieses überlassen wird. Somit können Werbemaßnahmen finanziert werden, die sowohl dem Gastronomen als auch dem Lieferanten bzw. Produzenten zugutekommen. Seltener erfolgt dieser Zuschuss auch direkt in Form von Waren. Wichtig ist hier, wie in fast allen Belangen des geschäftlichen Alltages, die vertragliche Vereinbarung zur Absicherung beider Parteien.

Immer beliebter wird als alternative Finanzierungsform im Gastronomiebereich das Leasing, also die Vermietung von Waren und Ausstattung bzw. die Überlassung ebendieser gegen ein Entgelt zur gefälligen Verwendung. Diese Form der Finanzierung hat sich in den letzten Jahren vor allem bei Küchenequipment durchgesetzt und kann dem Gastronomen wesentliche Ausgaben ersparen.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass es trotz restriktiver Kreditpolitik der Banken für Gastronomiebetriebe durchaus Möglichkeiten gibt, an finanzielle Mittel zu gelangen. Unerlässlich ist hier aber, wie so oft im geschäftlichen Alltag, ausreichende Information, Zusammenarbeit und solide Planung.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Wir sehen uns als idealen Partner für Gastronomen, die in einer speziellen Situation wie Unternehmensaufbau, Expansion, Sanierung, etc. Unterstützung benötigen. Hier kann die Culinarius Beteiligungs und Management GmbH aufgrund Ihrer Erfahrungen Lösungen anbieten. Als Managementgesellschaft übernehmen wir Aufträge von Gastronomen zur Entwicklung von Geschäftsstrategien, zum Unternehmensaufbau, der Gewinnung von Gästen, der Verbesserung des Unternehmensergebnisses, Personalplanung, Wareneinsatzoptimierung, Unternehmenssanierung und Erstellung von Finanzkonzepten unter Berücksichtigung des Charakters Ihres Gastronomiebetriebes. Wir arbeiten praxisorientiert und setzen gemeinsam mit Ihnen die vereinbarten Ziele um. Als Beteiligungsgesellschaft streben wir Minderheitsbeteiligungen an Gastronomieunternehmungen mit Umsätzen von mindestens € 500.000 an, sofern wir aufgrund unserer Beurteilung von einer nachhaltigen Wertentwicklung überzeugt sind.



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Bereitgestellt von Benutzer: Culinarius
Datum: 27.05.2013 - 10:53 Uhr
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