Die wichtigsten Neuerungen der Heizkostenverordnung 2009 für Eigentümer und Vermieter!
(firmenpresse) - Die wichtigsten Neuerungen:
1. Pflicht zum Einbau von Wärmezählern, nach § 9 Abs. 2 HeizkostenV muss nach dem 31.12.2013 bei verbundenen Heizungsanlagen der Energieanteil mit Hilfe eines Wärmezählers erfasst werden! Sollte der Einbau zu unverhältnismäßigen hohen Kosten führen, kann der Eigentümer von dieser Pflicht befreit werden.
2. Austausch veralteter Messtechnik, nach § 12 Abs. 2 HeizkostenV müssen alle vor dem 01.07.1981 eingebauten Heizkostenverteiler und alle vor dem 01.07.1987 eingebauten Warmwasserkostenzähler bis zum 31.12.2013 durch neue Messtechnik ersetzt werden.
3. Informationspflicht, nach § 6 Abs. 1 HeizkostenV muss das Ergebnis der Ablesung dem Nutzer zeitnahe und schriftlich mitgeteilt werden, es sei denn das Ergebnis wird längerfristig in den Räumen des Nutzers gespeichert und ist für den Nutzer abrufbar. Ausgenommen sind Warmwasserzähler.
4. Umlage der Kosten, nach § 7 Abs. 2 HeizkostenV sind die Eichkosten für Wärmezähler und die Kosten für die Verbrauchsanalyse umlagefähig.
Wir vom Zaehleronlineshop.de sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für Wärmezähler/ Wärmemengenzähler und Wassermesstechnik.
Bei uns finden Sie Einstrahl-Wärmezähler, Messkapsel-Wärmezähler, Ultraschall-Wärmezähler, Groß-Wärmezähler von namenhaften Herstellern wie Allmess, Kundo/Qundis oder Engelmann. Ebenfalls erhältlich sind hochwertige Aufputz-Wasserzähler und Unterputz-Wasserzähler für Warm- oder Kaltwasser der Firma Lorenz und Allmess. Für den Einbau der Messtechnik bieten wir zudem das entsprechende Zubehör sowie die passenden Einbausätze an.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Vertrieb von Wärmezählern/ Wärmemengenzählern, Wasserzählern und Rauchmeldern. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit unserem externen Messdienst können wir Ihnen bei allen Fragen rundum das Thema Wärmezähler/ Wärmemengenzähler, Heizkostenverteiler und Wassermesstechnik weiterhelfen.