(ots) - telegate AG / Schlagwort(e): Rechtssache
28.05.2013 16:01
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München / Planegg, 28. Mai 2013 - Das Landgericht Köln hat heute eine Klage
der telegate AG gegen die Deutsche Telekom AG (Aktenzeichen: 87 O 7/06)
erstinstanzlich abgewiesen. Gegenstand der Klage ist ein Schadenersatz
wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens in einer Mindesthöhe von 86
Millionen Euro. Die telegate AG ist von dieser Entscheidung überrascht, da
das kartellrechtswidrige Verhalten der Deutsche Telekom AG in Bezug auf die
missbräuchlich überhöhten Datenkosten bereits in einem 2012 abgeschlossenen
Verfahren durch den Bundesgerichtshof endgültig festgestellt wurde.
In dem aktuellen Verfahren geht es um den Ersatz von Schäden, die der
telegate AG während der Liberalisierungsphase des telefonischen
Auskunftsmarktes durch rechtswidrig überhöhte Datenkosten seitens der
Deutsche Telekom AG entstanden sind. Die Entscheidungsgründe für das
heutige Urteil liegen noch nicht vor.
Die telegate AG wird nach Erhalt der Entscheidungsgründe umgehend die
Erfolgsaussichten einer Berufung prüfen, die das Unternehmen nach aktuellem
Stand als gut einschätzt.
Kontakt:
Anja Meyer
telegate AG
Tel.: 089/ 8954-1188
Fax: 089/ 8954-1189
E-Mail: anja.meyer(at)telegate.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: telegate AG
Fraunhofer Str. 12a
82152 Planegg-Martinsried
Deutschland
Telefon: +49 089 - 89 54 0
Fax: +49 089 - 89 54 10 10
E-Mail: info(at)telegate.de
Internet: www.telegate.com
ISIN: DE0005118806
WKN: 511880
Indizes: Prime All Share
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
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