(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft
Bregenz, FN 58920 y
Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur
84. ordentlichen Hauptversammlung der
Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft
am Donnerstag, den 27. Juni 2013, um 16:00 Uhr,
in der Hauptverwaltung der Vorarlberger Kraftwerke AG, 6900 Bregenz,
Weidachstraße 6.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2012 samt Lagebericht
des Vorstandes und des Corporate Governance-Berichts, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des Berichts des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
und der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012.
3. Beschlussfassung über die Verschmelzung der Vorarlberger
Kraftwerke Aktiengesellschaft als übertragende Gesellschaft durch
Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die Illwerke
Unternehmensverwaltungs AG als übernehmende Gesellschaft
(Verschmelzung zur Aufnahme) und Genehmigung des Abschlusses des
Verschmelzungsvertrages zur Bewirkung des Delisting der VKW-Aktie von
der Wiener Börse.
4. Beschlussfassung über die Änderung der Ausgleichsverpflichtung der
Vorarlberger Illwerke Aktiengesellschaft zugunsten der außenstehenden
Aktionäre der Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft gemäß § 3
des Organschaftsvertrags vom 19. Dezember 2000 zwischen der
Vorarlberger Illwerke Aktiengesellschaft und der Vorarlberger
Kraftwerke Aktiengesellschaft.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen gemäß §108 Abs.3 AktG ab 6. Juni 2013
während der Geschäftszeiten am Sitz der Gesellschaft in 6900 Bregenz,
Weidachstraße 6, zur Einsicht der Aktionäre auf: - Jahresabschluss
und Lagebericht, - Corporate Governance-Bericht, - Konzernabschluss
und Konzernlagebericht, - Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das
Geschäftsjahr 2012,
weiters: - Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates
zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, und 4, - alle im Zusammenhang mit
der Verschmelzung gemäß Tagesordnungspunkt 3 stehenden Unterlagen,
nämlich: * Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der
Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft und der Illwerke
Unternehmensverwaltungs AG vom 21. Mai 2013, * die Jahresabschlüsse
und soweit vorhanden die Lageberichte und Corporate
Governance-Berichte der Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft
und der Illwerke Unternehmensverwaltungs AG für die letzten drei
Geschäftsjahre, * der gemeinsame Verschmelzungsbericht gemäß §220 a
AktG der Vorstände der Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft und
der Illwerke Unternehmensverwaltungs AG vom 21. Mai 2013, * der
Prüfungsbericht der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
m.b.H. vom 21. Mai 2013, * der gemeinsame Bericht gemäß §220c AktG
der Aufsichtsräte der Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft und
der Illwerke Unternehmensverwaltungs AG vom 21. Mai 2013.
Die oben angeführten Unterlagen sowie der vollständige Text dieser
Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht gemäß §114 AktG sind gemäß §108 Abs.4 AktG ab 6. Juni 2013
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vkw.at
zugänglich.
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei
Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch und bei Inhaberaktien
nach dem Anteilsbesitz jeweils am Ende des zehnten Tages vor dem Tag
der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 17. Juni 2013,
24:00 Uhr MESZ.
Nachweis des Anteilsbesitzes (Depotbestätigung)
Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch
eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot
unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt, es handelt sich dabei um
ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der
OECD. Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen in
deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende
Angaben enthalten: das ausstellende Kreditinstitut mit Angabe von
Name (Firma) und Anschrift; den Aktionär mit Angabe von Name (Firma)
und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum,
bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer,
unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt
wird; die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
die Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN; die
ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand
am 17.Juni 2013, 24:00 Uhr MESZ, bezieht.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund gesetzlicher Vorschriften
alle noch existierenden Inhaber-Aktienurkunden aus der Emission 1988,
die auf einen Schilling-Nennbetrag lauten, sowie die Sammelurkunden
über jeweils zehn Stückaktien ohne Nennbetrag vom Mai 2010 (ISIN
AT0000824503) mit den Nummern 101, 124, 131-153, 170-176, 179-181
zusammen mit den Kupons Nr. 24 bis 40 im November 2012 für kraftlos
erklärt wurden.
Aktionäre, die Inhaber-Aktienurkunden noch zuhause verwahren, werden
ersucht, diese für kraftlos erklärten Urkunden bei einem
Kreditinstitut ihrer Wahl einzureichen. Unter Vorlage der Urkunden
kann vom Aktionär die Übertragung der auf diese Aktien anteilig
entfallenden Depotgutschrift von einem bereits eingerichteten
Sammeldepot auf ein von ihm bezeichnetes Wertpapierdepot verlangt
werden.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass zwecks der Teilnahme und
Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der Vorarlberger
Kraftwerke Aktiengesellschaft die Einreichung der für kraftlos
erklärten Aktienurkunden bei einem Kreditinstitut so rechtzeitig zu
erfolgen hat, dass die Depotgutschrift am Nachweisstichtag, das ist
der 17. Juni 2013, 24:00 Uhr (MESZ), durchgeführt ist.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch eine
Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am 24. Juni 2013,
24:00 Uhr MESZ, ausschließlich an eine der folgenden Adressen
zugehen:
Per Post oder per Boten: Vorarlberger Kraftwerke AG
z. Hd. Herrn Mag. Jakob Netzer
Weidachstraße 6, 6900 Bregenz
Per Telefax: +43 (0) 5574 601 78526
oder per E-Mail: jakob.netzer(at)illwerke.at
Gemäß §262 Abs. 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß §114 Abs. 1 vierter Satz
AktG entgegen §10a Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden
können (SWIFT), entgegengenommen werden.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§113 f AktG
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Der Bevollmächtigte nimmt im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie
der Aktionär, den er vertritt. Der Aktionär ist in der Anzahl der
Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht
beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur
ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache
mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem dafür
zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die
Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft
übermittelt werden.
Ansonsten empfehlen wir, für die Erteilung einer Vollmacht das
Formular zu verwenden, das im Internet unter www.vkw.at zur Verfügung
steht.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Auch
dafür steht auf der Internetseite der Gesellschaft ein Formular zur
Verfügung. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft
zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten
können der Gesellschaft bis 26. Juni 2013, 16.00 Uhr MESZ,
ausschließlich an eine der folgenden Adressen übermittelt werden:
Per Post oder per Boten: Vorarlberger Kraftwerke AG
z. Hd. Herrn Mag. Jakob Netzer
Weidachstraße 6, 6900 Bregenz
Per Telefax: +43 (0) 5574 601 78526
oder per E-Mail: jakob.netzer(at)illwerke.at
Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht
bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe
von 5% des Grundkapitals halten, können bis 6. Juni 2013 verlangen,
dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
vorgelegt werden. Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des
Grundkapitals halten, können bis 18. Juni 2013 zu jedem Punkt der
Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge mit ihren Namen und mit der jedem
Vorschlag anzuschließenden Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft bekannt gemacht werden. Weitergehende Information über
diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die Gesellschaft
übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, finden Sie im
Internet unter www.vkw.at. Zu jedem anderen Tagesordnungspunkt kann
jeder Aktionär auch noch in der Versammlung Anträge stellen, die
keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar wäre.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
(§106 Z 9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft 61.940.400,-- EUR und ist in 8.520.000
Stückaktien geteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes wendet sich diese
Einberufung an Aktionärinnen und Aktionäre gleichermaßen.
Einlass und Registrierung
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 27. Juni 2013 ab 15:00
Uhr. Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher
Lichtbildausweis zur Identifikation vorzulegen.
Bregenz, im Mai 2013
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Mag. Jakob Netzer
Tel. 05574 601-83110
jakob.netzer(at)illwerke.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: Vorarlberger Kraftwerke AG
Weidachstraße 6
A-6900 Bregenz
Telefon: 0043/5574/601-0
FAX: 0043/5574/601-1710
Email: unternehmen(at)vkw.at
WWW: www.vkw.at
Branche: Strom
ISIN: AT0000824503
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch