(ots) - Knapp vier Monate vor der Bundestagswahl hat die
Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl),
Christiane Hoffschildt, die Gesundheitspolitik aufgefordert, endlich
die Voraussetzungen für eine faire, bundesweit einheitliche Vergütung
logopädischer Leistungen zu schaffen. "Insbesondere in den östlichen
Bundesländern arbeiten die freiberuflichen LogopädInnen für einen
Hungerlohn. Dafür trägt die Politik eine Mitverantwortung, weil sie
die Preise für unsere Leistungen immer noch an die Entwicklung der
Grundlohnsumme bindet, während sie diese Bindung im Bereich der
vertragsärztlichen Vergütung bereits 2009 abgeschafft hat", sagte
Hoffschildt im Vorfeld des 42. Logopädie-Kongresses in Erfurt. "Die
Orientierung an der Grundlohnsumme muss endlich abgeschafft werden,
damit wir endlich bundesweit angemessene Preise für unsere Arbeit
bekommen", forderte die dbl-Präsidentin.
"Selbständige Logopäden in den ostdeutschen Bundesländern erhalten
von den Primärkassen einen Bruttostundenlohn von unter 29 Euro. Diese
Vergütung liegt im Schnitt etwa 25% unter Westniveau. Bei den
Verhandlungen nutzen die Kassen ihre dominante Position aus und
verweigern angemessene Preisabschlüsse. Dabei werden sie von der
Politik durch die Grundlohnsummenanbindung noch unterstützt. Im
Ergebnis fallen die Preise für logopädische Leistungen in
Ostdeutschland immer weiter zurück", erklärte der zweite Vorsitzende
des dbl-Landesverbandes Thüringen, Daniel Mentzel. "Auf dieser
Grundlage sind unsere logopädischen Praxen nicht wirtschaftlich und
auf hohem Qualitätsniveau zu führen", betonte der selbständige
Logopäde aus Suhl.
Auch in den westlichen Bundesländern hat die
Grundlohnsummenanbindung zu kritischen Situationen in vielen
logopädischen Praxen geführt. "Die Preise für logopädische Leistungen
sind heute inflationsbereinigt insgesamt niedriger als vor zehn
Jahren", mahnt die dbl-Präsidentin. "Wir fordern die
verantwortlichen Politiker auf, sich für die berechtigten Belange der
LogopädInnen nach einer fairen Vergütung ihrer Leistungen einzusetzen
und die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Davon hängt
nicht nur die Existenz unserer Berufsgruppe, sondern auch die
Sicherstellung der Versorgung der Patientinnen und Patienten mit
Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen ab", so Christiane
Hoffschildt.
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