(ots) - Hannover, 29.05.2013 -
Der 116. Deutsche Ärztetag in Hannover hat die überarbeitete
(Muster-) Fortbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte beschlossen.
"Die Neuformulierung der (Muster-) Fortbildungsordnung soll den
veränderten beruflichen Rahmenbedingungen und dem Selbstverständnis
der Ärzte Rechnung tragen", sagte Dr. Max Kaplan, Vize-Präsident der
Bundesärztekammer und Vorsitzender des Deutschen Senats für ärztliche
Fortbildung der Bundesärztekammer. Durch zahlreiche Entwicklungen
innerhalb der letzten Jahre, wie etwa der Einführung von ärztlichen
Peer Review Verfahren oder Techniken wie dem blended-e-learning, sei
es notwendig geworden, die Fortbildungsordnung an den aktuellen Stand
anzupassen und solche neue Verfahren mitaufzunehmen. Zudem betonte
Kaplan, dass Ärzte heutzutage vielmehr als noch vor einigen Jahren
neben der medizinischen Expertise über weitere Kompetenzen etwa im
Bereich Kommunikation, Management, Gesundheitsberatung und
Wissensvermittlung verfügen müssten.
Die inhaltliche Ausgestaltung von Kriterien zur Anerkennung
geeigneter Fortbildungsveranstaltungen und die Anrechenbarkeit von
Fortbildungsnachweisen liegen in der Regelungskompetenz der
Ärzteschaft. Grundlage hierfür ist die (Muster-) Fortbildungsordnung
der Bundesärztekammer, die im Jahr 2004 auf dem 107. Deutschen
Ärztetag verabschiedet wurde. Zusätzlich zur
Fortbildungsverpflichtung gemäß § 4 der (Muster-) Berufsordnung ist
seit 2004 eine Nachweispflicht der ärztlichen Fortbildung sowohl für
Vertragsärzte als auch für Fachärzte im Krankenhaus gesetzlich
verankert. Ein Fortbildungszertifikat wird erteilt, wenn die Ärztin
oder der Arzt innerhalb eines der Antragstellung vorausgehenden
Zeitraums von fünf Jahren Fortbildungsmaßnahmen abgeschlossen hat,
welche in ihrer Summe die Mindestbewertung von 250 Punkten erreichen.
Kaplan wies darauf hin, dass in der Neuformulierung der
(Muster-)Fortbildungsordnung unter anderem eine eindeutige Regelung
zur Handhabung von Unterbrechungszeiten aufgenommen wurde. Wenn
Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf aufgrund von Mutterschutz,
Elternzeit, Pflegezeit oder wegen einer länger als drei Monate
andauernden Erkrankung nicht ausüben, verlängert sich nach der
neugefassten (Muster-) Fortbildungsordnung die Frist zur Erlangung
des Fortbildungszertifikates entsprechend.
Zudem hat der Ärztetag beschlossen, dass Interessenkonflikte des
Veranstalters einer Fortbildung, der wissenschaftlichen Leistung und
der Referenten gegenüber den Teilnehmern der Fortbildungsmaßnahme
offengelegt werden müssen.
Der 116. Deutsche Ärztetag tagt vom 28. bis 31. Mai 2013 in
Hannover. Videos von der Eröffnungsveranstaltung und von den
Plenumssitzungen des Ärztetages können auf der Internetseite der
Bundesärztekammer unter www.baek.de abgerufen werden. Folgen Sie der
Bundesärztekammer auch auf Twitter (https://twitter.com/BAEKaktuell)
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Laufenden.
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