(ots) - Der Lizenzierungsausschuss des Ligaverbandes hat
im Rahmen der Prüfung der Bedingungserfüllung einstimmig entschieden,
dass der MSV Duisburg den Nachweis der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit für die Saison 2013/14 zum Stichtag 23. Mai 2013,
15.30 Uhr, nicht erbracht hat. Daher kann dem Club keine Lizenz für
die 2. Bundesliga erteilt werden. Diese Entscheidung ist
verbandsintern endgültig. Der MSV Duisburg hat nun noch die
Möglichkeit, innerhalb einer Woche nach Zustellung der schriftlichen
Entscheidung das ständige Schiedsgericht anzurufen. Sobald die
Entscheidung rechtskräftig ist, würde der SV Sandhausen als 17. der
2. Bundesliga der Saison 2012/13 nicht absteigen und in der Liga
verbleiben.
Alle anderen Bewerber, die sich sportlich für die Bundesliga und
2. Bundesliga qualifiziert haben, erhalten die Lizenz. Jene Clubs,
die im ersten Teil des Lizenzierungsverfahrens mit Bedingungen belegt
wurden, haben diese erfüllt. Der Erhalt einer Bedingung bedeutet: Der
Club erhält die Spielberechtigung erst, wenn bestimmte Vorgaben zu
einem bestimmten Zeitpunkt vor der Saison erfüllt worden sind. Im
Gegensatz dazu wird bei Auflagen festgelegt, welche Vorgaben nach
erhaltener Spielberechtigung während der Saison zu erfüllen sind.
Insgesamt 46 Vereine- und Kapitalgesellschaften aus der
Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga hatten sich um eine
Spielberechtigung beworben und nahmen am Lizenzierungsverfahren teil.
In diesem überprüft die DFL Deutsche Fußball Liga neben der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Vereine und
Kapitalgesellschaften auch sportliche, infrastrukturelle, rechtliche,
personell-administrative und medientechnische Kriterien, die in der
Lizenzierungsordnung definiert sind. Im Herbst wird die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aller Clubs erneut überprüft.
Bei der Generalversammlung des Ligaverbandes im August werden die
Clubs darüber befinden, ob künftig Konzernabschlüsse im Rahmen des
Lizenzierungsverfahrens eingereicht werden müssen.
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