(firmenpresse) - Unter Sanierung versteht man Maßnahmen, die dazu dienen, dauerhaft die Leistungsfähigkeit eines maroden Unternehmens wiederherzustellen und so Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu vermeiden bzw. entgegenzuwirken. Das Wort kann als Sammelbegriff für sämtliche Handlungen gesehen werden, die die wirtschaftlichen Probleme eines Unternehmens verringern und es so aus der existenzbedrohenden Krise führen sollen. Grundvoraussetzung für Sanierungsbestrebungen ist es, dass dem Unternehmen eine Chance auf einen erfolgreichen Weiterbestand zugerechnet wird.
Gründe für einen Sanierungsbedarf von Gastronomiebetrieben gibt es viele. Auch wenn die ursprünglichen Ursachen für die Probleme mitunter nicht im finanziellen Bereich liegen, sondern auf organisatorische, strukturelle oder personelle Fehlentscheidungen zurückgeführt werden können, werden sie sich früher oder später in jedem Fall monetär auswirken, nämlich in Form von Liquiditätsengpässen. Aufgrund falscher wirtschaftlicher Entscheidungen kann es zu einem extremen Mangel an Eigenkapital kommen, genauso können die Möglichkeiten zur kurzfristigen Fremdkapitalfinanzierung ausgeschöpft sein.
Zu Beginn jedes Sanierungsvorhabens sollte eine umfassende Analyse des Betriebes, der wirtschaftlichen Probleme und deren Ursachen erfolgen. Nur wenn alle fraglichen Punkte geklärt sind besteht die Chance auf eine erfolgreiche Reorganisation des Unternehmens. Es muss erläutert werden, welche Zielsetzung der Gastronomiebetrieb verfolgt, wer die Kunden sind, welche Positionierung angestrebt wird usw. Und natürlich müssen die Probleme aufgezeigt werden, die das Unternehmen in diese prekäre wirtschaftliche Situation gebracht haben. Es gilt zu klären, welche Fehler in der Vergangenheit gemacht wurden und inwiefern sich diese auf die wirtschaftliche Leistung auswirken.
Um einen Betrieb dann erfolgreich sanieren zu können, bedarf es in der Regel der Hilfe von außen. Nicht umsonst ist Unternehmenssanierung einer der Kernbereiche im Consulting. Die Ursachen der schlechten wirtschaftlichen Lage müssen genau analysiert und aufgelistet werden. Danach kann ein Sanierungsplan erstellt werden, der sämtliche Handlungsmöglichkeiten und –verpflichtungen aufzeigt, die nötig sind, um das Unternehmen aus der Krise zu führen. Genaue Maßnahmen müssen definiert und durchgeführt werden, damit der Gastronomiebetrieb weiterhin bestehen und Gäste bedienen kann. Eine Sanierung beschränkt sich nie nur auf Finanzierungsmaßnahmen. Ganz im Gegenteil geht ein erfolgreiches Konzept in der Regel mit starken Umstrukturierungen einher. Diese können auch organisatorische, personelle und preispolitische Folgen haben und das Unternehmen zu einem generellen Umdenken zwingen.
Manchmal reichen innerbetriebliche Sanierungsmaßnahmen alleine aus, um das Unternehmen wieder profitabel zu machen. Dies ist aber nur sehr selten der Fall. Zu Beginn müssen in der Regel neue finanzielle Mittel, also zusätzliches Kapital, von außen herbeigeschafft werden. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, die je nach Situation des Betriebes unterschiedlich sinnvoll sind.
Unter einem Sanierungsverfahren mit Eigenverantwortung versteht man die Möglichkeit, das Unternehmen ohne Verwalter weiterführen zu können. Der Schuldner trägt also weiterhin rechtsverbindlich die Verantwortung für den Betrieb, er wird einzig bei seinen Tätigkeiten überwacht. Im Gegensatz dazu hat das Sanierungsverfahren ohne Eigenverantwortung zum Ziel, die endgültige Schließung des Unternehmens zu vermeiden und entspricht dem bisherigen Zwangsausgleich. Die Verfügungsbefugnis liegt hier voll und ganz beim Insolvenzverwalter.
In Kooperation mit Gläubigern, die Forderungen stunden, umschulden oder sogar gänzlich auf die Rückzahlung verzichten, kann versucht werden, die Liquidität sicher zu stellen. Durch die Veränderung des Fremdkapitals kann eine Umwandlung kurzfristiger in langfristige Kredite erfolgen. Daraus resultiert, dass diese erst später zurückgezahlt werden müssen und dem Unternehmen so eine Art „Gnadenfrist“ gewährt wird. Es sollte aber nicht vergessen werden, dass diese Verbindlichkeiten dennoch irgendwann zurückgezahlt werden müssen; es erfolgt also nur eine Verlagerung der Ausgaben in die Zukunft. Im Gegensatz dazu verzichten bei einem stillen Ausgleich, auch außergerichtlicher Ausgleich genannt, die Gläubiger freiwillig auf einen Teil der Forderungen und legen eine Quote fest, die beglichen werden muss. Der Rest der Forderung erlischt bei fristgerechter Erfüllung des vereinbarten Anteils. Zu beachten ist, dass bei nicht fristgerechter Erfüllung der verbliebenen Verbindlichkeiten die gesamte Schuld wieder auflebt. Der Name außergerichtlicher Ausgleich begründet sich darauf, dass es sich um eine Vereinbarung ohne Mitwirkung des Gerichts handelt und daher auch keine entsprechenden Kosten anfallen. Der Grund für die Gläubiger, einer solchen Vereinbarung zuzustimmen ist, dass sie im Falle eines Konkurses eventuell noch höhere Verluste zu erwarten hätten. Sind die Verpflichtungen also entsprechend besichert, werden sich die Gläubiger eher weniger auf eine solche Vereinbarung einlassen. Ausschlaggebend ist außerdem, dass sämtliche betroffene Gläubiger dem außergerichtlichen Ausgleich zustimmen müssen. Ist dies nicht der Fall, scheitert die Vereinbarung für alle Betroffenen.
Eine wichtige Form der finanziellen Sanierung ist neben dem stillen Ausgleich und der Zuführung neuen Kapitals durch Kredite auch die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital in Form einer Beteiligung. Der Anteilseigner stellt dem Gastronomiebetrieb Eigenkapital zur Verfügung und trägt das Unternehmensrisiko mit. Handelt es sich bei dem Lokal um einen Betrieb, bei dem damit zu rechnen ist, dass er sich wieder erholt und somit eine generelle Wertsteigerung zu erwarten ist, kann dies für außenstehende Unternehmer eine durchaus reizvolle Variante der Investitionstätigkeit sein. Eigene Beteiligungsgeschellschaften streben Beteiligungen an mehreren Unternehmen, oftmals zu Sanierungszwecken, an. Diese bieten dann zumeist nicht nur die reine Zugabe von Eigenkapital, sondern helfen auch durch persönliche Beratung und Hilfe bei der geschäftlichen Planung weiter. Professionelle Unterstützung sollte also in jedem Fall in Anspruch genommen werden, um einen Weg aus der Krise zu gewährleisten.
Wir sehen uns als idealen Partner für Gastronomen, die in einer speziellen Situation wie Unternehmensaufbau, Expansion, Sanierung, etc. Unterstützung benötigen. Hier kann die Culinarius Beteiligungs und Management GmbH aufgrund Ihrer Erfahrungen Lösungen anbieten. Als Managementgesellschaft übernehmen wir Aufträge von Gastronomen zur Entwicklung von Geschäftsstrategien, zum Unternehmensaufbau, der Gewinnung von Gästen, der Verbesserung des Unternehmensergebnisses, Personalplanung, Wareneinsatzoptimierung, Unternehmenssanierung und Erstellung von Finanzkonzepten unter Berücksichtigung des Charakters Ihres Gastronomiebetriebes. Wir arbeiten praxisorientiert und setzen gemeinsam mit Ihnen die vereinbarten Ziele um. Als Beteiligungsgesellschaft streben wir Minderheitsbeteiligungen an Gastronomieunternehmungen mit Umsätzen von mindestens € 500.000 an, sofern wir aufgrund unserer Beurteilung von einer nachhaltigen Wertentwicklung überzeugt sind.
Culinarius Beteiligungs und Management GmbH
Schottenfeldgasse 63/2
1070 Wien
www.culinarius.at
office(at)culinarius.at